Beschluss des Kirchenkreisvorstandes des Kirchenkreises Neustadt-Wunstorf am 9. Dezember 2015
Grundsätzliche Bemerkungen
Die Herausforderungen hinsichtlich der Flüchtlingssituation sind für die Kirche und die Gesellschaft gegenwärtig außerordentlich hoch. Einzelpersonen und auch Institutionen kommen an ihre Handlungsgrenzen und können alleine die vielfältigen Probleme nicht schultern.
Der Kirchenkreis Neustadt-Wunstorf möchte auf der Grundlage des christlichen Glaubens einen Beitrag zur Willkommenskultur leisten. Er setzt vor dem Hintergrund der vorstehenden Überlegungen einen Schwerpunkt in der ehrenamtlichen Hilfeleistung, die für die vor Ort sich befindenden Flüchtlinge insbesondere durch Alltagsbegleitungen, sprachliche Hilfen und vergleichbare Angebote Unterstützung bietet.
Organisationsform
Im Gebiet der Kommune Wunstorf ist der „Arbeitskreis Asyl und Integration“ und im Gebiet der Kommune Neustadt „Refugium – Ehrenamtliche Flüchtlingshilfe des Ev.-luth. Kirchenkreises Neustadt-Wunstorf“ tätig.
Der Kirchenkreis beabsichtigt darüber hinaus eine mit einem/r SozialpädagogIn hauptberuflich besetzte befristete Personalstelle zu schaffen, die der Koordination der Ehrenamtlichen dient.
Selbstverständnis
In die beiden Gruppierungen sind alle an der Flüchtlingshilfe interessierten Menschen unabhängig von ihrer Konfession oder Religion eingeladen mitzuarbeiten.
Menschen, die in unserem Land Zuflucht gesucht haben, werden in ihrer Religion und Kultur respektiert, es ist nicht die Absicht der Flüchtlingshilfe zu missionieren.
Grundsätzlich werden auch solche Geflüchteten begleitet, die keine Bleibeperspektive in Deutschland haben.
Gute Kooperationen und Vernetzung mit allen, die mit Geflüchteten befasst sind, werden angestrebt.
Ziel ist stets eine Hilfe zur Selbsthilfe.
Umsetzung
Aufgaben der Koordinatorenstelle sind
- die Passung, Begleitung und Fortbildung der Ehrenamtlichen,
- die Koordination der ehrenamtlichen Hilfen,
- bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Arbeitsfelder und Strukturen
- Beratung von Kirchengemeinden und Vernetzung im Kirchenkreis – dort auch mit der Kirchenkreissozialarbeit
- Förderung der Integration christlicher Flüchtlinge in die Kirchengemeinden des Kirchenkreises
- Konsolidierung der ökumenischen Ausrichtung des Angebotes
- Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit
- Vernetzung und Kooperation mit Kommunen, Job Center, vhs und anderen Anbietern und Initiativen, die für den Bereich der Flüchtlingshilfe von Belang sind
- fachlicher Austausch in einer Arbeitsgruppe des Diakonieverbandes Hannover Land
Standards für Ehrenamtliche
- Ehrenamtliche entscheiden frei, wie viel Zeit sie wann einbringen und in welchem Bereich sie sich engagieren.
- Sie sind über den Kirchenkreis Neustadt-Wunstorf versichert.
- Auslagen werden nach vorheriger Rücksprache erstattet.
- Fortbildungen können auf Antrag unterstützt werden.
- Die Unterstützung von Flüchtlingen findet in der Regel in Gemeindehäusern oder anderen öffentlichen Räumen statt, ggf. in den Wohnungen der Flüchtlinge, nicht aber in den Privatwohnungen der Ehrenamtlichen.
- Ehrenamtliche verpflichten sich für die Dauer ihres Ehrenamtes in der Regel an den Treffen ihrer jeweiligen Einrichtung teilzunehmen.
- Sie sind mit Ausnahme des internen Austausches zur Verschwiegenheit verpflichtet.
- Jene Ehrenamtlichen, die in Ausübung ihres Amtes mit Kindern und Jugendlichen im Kontakt sind, verpflichten sich zur. Unterzeichnung und Einhaltung der Selbstverpflichtung zum Kindeswohl der Ev. Jugend.
- Ehrenamtliche geben Daten von Flüchtlingen oder von anderen Ehrenamtlichen nur dann an Außenstehende weiter, wenn diese sich ausdrücklich damit einverstanden erklärt haben. Es werden nur Name, Mail- und Telefonkontakt von Ehrenamtlichen gesammelt, keine Wohnortadressen.