Guten Morgen liebe Lesende,
zu Beginn der ersten Adventswoche leite ich Ihnen mit einem Schreiben unseres neuen geistlichen Vizepräsidenten Dr. Ralph Charbonnier die von vielen erwarteten Handlungsempfehlungen, die uns für die nächsten Wochen hoffentlich mehr Planungssicherheit geben, weiter. Es lautet:
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schwestern und Brüder,
ein erstes Schreiben von meiner Seite handelt von vielen organisatorischen Details zu unseren Gottesdiensten, Andachten und Veranstaltungen in der Advents- und Weihnachtszeit angesichts der Corona-Infektionslage. Dahinter aber steht mein Wunsch und meine Hoffnung, dass wir gerade in dieser Zeit mit ihren Nöten und Belastungen das Evangelium, die Liebe und den Trost Gottes in vielfältigen Formen erlebbar machen können. Wir müssen von manchen Gewohnheiten abrücken. Das wird zugleich den Blick auf bislang Übersehenes öffnen. Wir werden insbesondere nicht so viel und unbeschwert gemeinsam singen und musizieren können. Zugleich können wir Hörende sein – bekannte, gewohnte, vielleicht schon zu oft gehörte Worte können sich neu erschließen.
Nachdem Arend de Vries am Freitag, den 27.11.2020 aus seinem Amt als Geistlicher Vizepräsident des Landeskirchenamtes verabschiedet und ich als Theologischer Vizepräsident des Landeskirchenamtes (so die neue Amtsbezeichnung nach der Reform unserer landeskirchlichen Verfassung) eingeführt wurde, nehme ich die Tradition von Arend de Vries und der Taskforce auf und möchte Sie über die geänderte Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen in der Fassung vom 27.11.2020 informieren. Außerdem erhalten Sie mit dieser E-Mail die überarbeitete Fassung der Handlungsempfehlungen in den Kirchen der Konföderation, die sich auf die geänderte Corona-Verordnung des Landes bezieht (s. Anlage; zu finden auch auf der Corona-Webseite der Landeskirche). Diese Empfehlungen wurden – wie schon bisher – von den Mitgliedern der Taskforce in Abstimmung mit den anderen Kirchen der Konföderation entwickelt. Wir sind sehr dankbar, dass die kirchliche Arbeit wie schon in den vergangenen Monaten und Wochen fortgesetzt werden kann. Zudem sind in der geänderten Verordnung für uns wichtige Details aufgenommen worden, die bisherige Unklarheiten beseitigen, so dass für Sie eine höhere Planungssicherheit und für Genehmigungsbehörden eine höhere Rechtssicherheit gegeben ist. Tenor ist: Wir können in vielfältigsten Formaten den Menschen die Advents- und Weihnachtsbotschaft nahebringen. Wir freuen uns, dass bereits viele solcher Formate in Ihren Kirchengemeinden geplant werden und danken Ihnen sehr für Ihr Engagement unter diesen nicht leichten Rahmenbedingungen.
Hier die wesentlichen, für kirchliche Arbeit relevanten Änderungen bzw. Präzisierungen:
- Zu Gottesdiensten: § 9 (1) der Verordnung sagt aus, dass Gottesdienste und Andachten in Kirchen und Kapellen sowie in dafür geeigneten Räumlichkeiten und im Freien stattfinden dürfen, wenn sichergestellt ist, dass die bekannten Maßnahmen eines Hygienekonzepts getroffen werden. Vereinzelt wurden Anträge von Kirchengemeinden für Gottesdienste in Reit- oder Sporthallen o.ä. oder auch im Freien von Genehmigungsbehörden abgelehnt, weil die bisherige Verordnung nach dem Wortlaut nur von „Zusammenkünften in Kirchen und Kapellen“ sprach. Kirchengemeinden, deren Anträge auf Gottesdienste in anderen Räumlichkeiten oder im Freien aus diesem Grund abgelehnt wurden, raten wir, ihren Antrag mit Verweis auf die geänderte Verordnung erneut zu stellen. Zur Erinnerung: Sie finden auf der Corona-Webseite der Landeskirche ein Muster-Hygienekonzept, das Sie für Ihre Planungen verwenden können.
- Zur Zahl der Teilnehmenden an Gottesdiensten: Auch wenn die geänderte Landesverordnung keine maximale Zahl der Teilnehmenden benennt, so liegt dieser Verordnung die Maßgabe der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder vom 25.11.2020 zu Grunde, dass „religiöse Zusammenkünfte mit Großveranstaltungscharakter vermieden werden müssen“. Wir empfehlen aus diesem Grund nach Möglichkeit Gottesdienste im Freien und dezentral, in jeweiligen Dörfern und Stadtteilen zu feiern. Als Richtgröße der maximalen Teilnehmendenzahl empfehlen wir 500 – wobei auch hier die Einhaltung der Hygienestandards sichergestellt sein muss.
- Änderungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vor, nach und während des gesamten Gottesdienstes und zur Zahl der zulässigen gemeinsamen Plätze, insbesondere in der Zeit vom 23.12.2020 bis 01.01.2021, entnehmen Sie bitte der Handlungsempfehlung (s. Anhang).
- Zur Seelsorge in Krankenhäusern, Pflege- und Altenheimen: In § 14 (1) ist aufgenommen, dass auch dann, wenn es in einer entsprechenden Einrichtung ein aktuelles SARS-CoV-2-Infektionsgeschehen gibt, „die seelsorgerische Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner zulässig bleibt.“
Die geänderte Verordnung des Landes tritt am 01.12.2020 in Kraft und gilt bis zum 20.12.2020. Sie finden die aktuelle Fassung auf der Homepage der Landesregierung (https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html ). Einige Tage vor Ablauf dieser Frist wird die Gültigkeitsdauer dieser Verordnung entweder verlängert oder der dann aktuellen Infektionslage angepasst werden. Wir werden Sie umgehend darüber informieren, falls sich hieraus Änderungen für die kirchliche Arbeit ergeben.
Weiterhin gilt, dass Sie Fragen gerne per E-mail an Stefan Riepe, Fachplaner für Besuchersicherheit und Hygienebeauftragter für Veranstaltungen in der Evangelischen Medienarbeit, stellen können (stefan.riepe@evlka.de).
Ich danke allen Mitgliedern der Taskforce für die intensive und kollegiale Zusammenarbeit und auch den Mitarbeitenden der unterschiedlichen Fachdienste für wertvolle Hinweise, die wir in unsere Beratungen aufgenommen haben.
Das letzte Schreiben zu den Corona-Handlungsempfehlungen schloss mit dem Vers von Jochen Klepper „Noch manche Nacht wird fallen…“ (EG 16).
Jetzt stehen wir in der Zeit des Advents. So rufe ich Ihnen zu – wiederum Worte von Jochen Klepper aus demselben Lied:
Die Nacht ist vorgedrungen, der Tag ist nicht mehr fern.
So sei nun Lob gesungen dem hellen Morgenstern!
Auch wer zur Nacht geweinet, der stimme froh mit ein.
Der Morgenstern bescheinet auch deine Angst und Pein.
Es grüßt Sie herzlich
Ihr Ralph Charbonnier
Diesen Grüßen schließe ich mich gerne an. Gestern haben wir in einem schönen Gottesdienst unsere neue Diakonin Louisa Stölting in Groß munzel eingesgenet. Heute Abend um 18 Uhr kommt die Kirchenkreissynode per Videokonferenz zusammen. Ich freue mich dann, viele von Ihnen zumindest auf diese Weise zu sehen!
Mit herzlichen Grüßen
Michael Hagen
Superintendent
Ev.-luth. Kirchenkreis Neustadt Wunstorf
Silbernkamp 3
31535 Neustadt
Tel.: 05032 5993