Der Kirchenkreis Neustadt-Wunstorf hat seine Sakralgebäude neu bewertet und in Kategorien eingestuft. Die Kirchenkreissynode hat am 4. November dem Vorschlag zugestimmt. Superintendent Rainer Müller-Jödicke spricht von einem „wichtigen Schritt – und davon, dass unser Kirchenkreis weiter ist als viele andere in der Nachbarschaft“.
Die Aufgabe ist anspruchsvoll
Weniger Finanzmittel, steigende Energiekosten, altersbedingte Gebäudelasten. Die Landeskirche hat deshalb alle Kirchenkreise verpflichtet, ihren Gebäudebestand realistisch zu bewerten. Ziel: Prioritäten setzen, Ressourcen bündeln, Zukunftsfähigkeit sichern.
Ein Prozess, der vor Ort gewachsen ist
Im Kirchenkreis lief das Verfahren nicht im stillen Kämmerlein. Der Bauausschuss beziehungsweise Ausschuss für Gebäudemanagement war beteiligt – aber eben nicht allein. Gruppen von Ehrenamtlichen haben mit eingeschätzt, bewertet und Rückmeldungen gegeben. Im Nordkreis gingen Teams sogar mit eigenem Kriterienkatalog durch die Ortschaften, um Zustand, Nutzung, Perspektive und Bedeutung der Gebäude einzuschätzen. Diese Mischung aus Fachlogik und lokaler Erfahrung hat das Ergebnis geprägt.
Was bedeutet „Kategorisierung“ eigentlich?
Die Landeskirche beschreibt es nüchtern: Der Gebäudebestand ist zu groß, um ihn dauerhaft zu finanzieren. Die wichtigsten Kirchen sollen auch in Zukunft solide erhalten werden – diese gehören in Kategorie A.
Andere Gebäude bleiben bestehen, werden aber anders betrachtet: reduzierte Instandsetzung, alternative Nutzung, Kooperationen oder neue Modelle.
Es geht ausdrücklich nicht um Abrissprogramme. Es geht um Ehrlichkeit, Planungssicherheit und darum, Mittel dort einzusetzen, wo sie wirklich gebraucht werden.
So wurden die Kirchen und Kapellen im Kirchenkreis eingestuft
(Offizielle Beschlussvorlage der Synode vom 4.11.2025)
Region Nord – fünf A-Gebäude, mehrere B und C
Kategorie A
• Dudensen – Kirche Kreuzstraße
• Hagen – Kirche Zur Kirche
• Eilvese – Kirche Balschenweg
• Suttorf – Kapelle In Suttorf
• Otternhagen – Kirche Otternhagener Straße
Kategorie B
• Helstorf – Kirche Brückenstraße
• Basse – Kirche Kirchstraße
• Laderholz – Kapelle Graue Winkel
• Mandelsloh – Kirche St.-Osdag-Straße
• Niedernstöcken – Kirche Kirchende
Kategorie C
• Büren – Kirche Am Kirchplatz
• Abbensen – Kapelle Alte Zollstraße
• Esperke – Kapelle Neustädter Straße
• Empede – Kapelle Kirchhofsweg
• Lutter – Kapelle Lutter Straße
Region Mitte – Fokus auf zwei zentrale A-Kirchen
Kategorie A
• Schneeren – Kirche Küsterweg
• Neustadt – Johannes-Kirche Im Heidland
Kategorie B
• Neustadt – Liebfrauenkirche
• Bordenau – Kirche Steinweg
Kategorie C
• Mardorf – Kapelle Mardorfer Straße
• Poggenhagen – Kirche Heinrich-Brandes-Straße
Region Süd-Stadt – klare Schwerpunktsetzung
Kategorie A
• Wunstorf – Corvinus-Kirche
Kategorie B
• Bokeloh – Kirche Kreuzkirche
Kategorie C
• Wunstorf – Stadtkirche
Region Südland – starker Block an A-Kirchen
Kategorie A
• Kolenfeld – Kirche Kirchdamm
• Idensen – Sigwardskirche
• Schloß Ricklingen – Kirche Voigtstraße
Kategorie B
• Luthe – Kirche Kirchplatz
• Dedensen – Kirche Altes Dorf
• Groß Munzel – Kirche Am Steinhof
Kategorie C
• Gümmer – Kirche Auf der Wohrt
• Landringhausen – Kirche Niedernfeldstraße
• Idensen – Neue Kirche
Was bedeutet das jetzt ganz praktisch für die Zukunft?
Die A-Gebäude könnten die zentralen Orte kirchlichen Lebens bleiben.
B-Gebäude könnten weiterhin eine wichtige Rolle haben, erhalten aber angepasste Budgets.
Für C-Gebäude könnten in der Zukunft Nutzungsmöglichkeiten,
Erhaltungskonzepte oder Kooperationen geprüft werden.
"Aktuell ändert sich erst einmal nichts. In der Zukunft wird das aber anders aussehen müssen", sagt Dr. Olaf Plümer, Vorsitzender des Bauausschusses. "Was genau erarbeiten wir gemeinsam im Ausschuss und verabschieden es dann in der Synode.
Superintendent Müller-Jödicke bringt es auf den Punkt:
„Wir haben eine ehrliche Grundlage geschaffen. Jetzt können wir Zukunft gestalten – mit klaren Prioritäten und mit Respekt vor allen Gebäuden und den Menschen, die an ihnen hängen.“
Hinweis zur landeskirchlichen Steuerung
„Auch auf Ebene der Evangelisch‑Lutherische Landeskirche Hannovers ist noch nicht abschließend festgelegt, was genau in den einzelnen Kategorien künftig passiert“, sagt Kirchenkreissprecher Mirko Bartels. Zwar sei mit der Rundverfügung K 5/2023 der Rahmen vorgegeben – etwa: ab 2026 wird für Fördermittel die Angabe der Kategorie relevant. „Aber die Landeskirche hat bewusst keine verbindliche Vorgabe gemacht, wie Kategorie B und C konkret ausgestaltet werden müssen“, sagt er. In welchem Umfang Instandsetzung erfolgt, wie Umnutzung aussehen darf, welche Mitfinanzierungs- oder Eigenmittelregeln gelten stehen noch nicht fest. „Die Kirchenkreise bleiben weitgehend frei in der Ausgestaltung ihrer Umsetzung. Diese Offenheit verlangt von uns ein klares Monitoring und – falls nötig – eine eigene Strategie im Kirchenkreis“, sagt Bartels.
Quellen:
Offizielle Beschlussvorlage der Kirchenkreissynode des Ev.-luth-Kirchenkreises Neustadt Wunstorf,vom 4.11.2025
Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers (2023):
Rundverfügung K 5/2023 – Kategorisierung von Sakralgebäuden im Rahmen der Gebäudebedarfsplanung.
Hannover: Landeskirchenamt.
(Offizielle Vorgaben zu Kriterien, Verfahren, Priorisierung und Bedeutung der Kategorien A–C.)
Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers (2023):
Aktenstück Nr. 121 – Gebäudemanagement / Gebäudebedarfsplanung.
12. Tagung der 26. Landessynode, Hannover.
(Grundlagenpapier zu Finanzierung, zukünftiger Steuerung und offenen Punkten in der landeskirchlichen Umsetzung.)