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Umgang in der Wahlzeit - Kirche zieht klare Grenze zur AfD

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Der Kirchenkreis Neustadt-Wunstorf gibt seinen Gemeinden eine klare Linie für politische Anfragen in der Wahlzeit. Öffentliche Termine mit Funktionsträgerinnen und Funktionsträgern der AfD sollen in kirchlichen Räumen nicht ermöglicht werden.

Der Kirchenkreis Neustadt-Wunstorf konkretisiert den Umgang mit Anfragen politischer Parteien in Kirchengemeinden und Einrichtungen. Der Kirchenkreisvorstand hat dazu eine Regelung beschloßen, die zwischen demokratischer politischer Bildung und parteipolitischer Werbung unterscheidet. Ziel ist eine klare, verlässliche Orientierung für Kirchenvorstände, Einrichtungen und Gremien.

Kirchliche Räume bleiben Orte des Gottesdienstes, der Seelsorge, der Bildung, der Begegnung und des Schutzes. Sie dürfen nicht zur Bühne für Ausgrenzung, Menschenfeindlichkeit, völkisches Denken oder demokratiezersetzende Positionen werden. Deshalb sollen Räume, Veranstaltungen und Kommunikationskanäle des Kirchenkreises und seiner Einrichtungen nicht für öffentliche Termine, Wahlkampfveranstaltungen, Podien, Presse- oder Fototermine mit Funktionsträgerinnen und Funktionsträgern der AfD oder ihrer Untergliederungen zur Verfügung stehen.

„Die Regelung richtet sich nicht gegen einzelne Menschen als Gemeindeglieder oder Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner in persönlichen oder seelsorglichen Zusammenhängen. Sie betrifft öffentliche Auftritte und parteipolitische Formate in kirchlicher Verantwortung oder in kirchlichen Räumen“, sagt Superintendent Rainer Müller-Jödicke.

Gespräche mit demokratischen Parteien, Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern sowie Kandidatinnen und Kandidaten bleiben möglich, wenn sie der sachlichen Information, dem demokratischen Austausch oder der gemeinwohlorientierten Diskussion dienen. Veranstaltungen zur politischen Meinungsbildung, etwa parlamentarische Abende mit Parteien, sollen nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Sie müssen transparent vorbereitet, fair moderiert und klar von Wahlwerbung oder parteipolitischer Selbstdarstellung getrennt sein.

Grundlage der Regelung sind Beschlüsse und Veröffentlichungen der Evangelischen Kirche in Deutschland, der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers sowie der evangelischen Kirchen in Niedersachsen und Bremen. Die EKD-Synode hatte bereits 2023 erklärt, menschenverachtende Haltungen und Äußerungen insbesondere rechtsextremer Kräfte innerhalb der AfD seien mit den Grundsätzen des christlichen Glaubens nicht vereinbar. Die hannoversche Landessynode unterstützte im Juni 2026 die Forderung nach Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens. Die leitenden Geistlichen der evangelischen Kirchen in Niedersachsen und Bremen haben sich 2026 mit der Erklärung „Menschenwürde – Nächstenliebe – Zusammenhalt“ für Demokratie, Menschenwürde und gesellschaftlichen Zusammenhalt ausgesprochen.

„Kirche bleibt gesprächsfähig. Aber sie macht ihre Räume nicht verfügbar für Positionen, die der Menschenwürde, Demokratie und dem christlichen Menschenbild widersprechen“, heißt es in der Vorlage für den Kirchenkreisvorstand. Der Kirchenkreis setze damit vor Ort konkret um, was EKD und Landeskirche beschlossen und öffentlich vertreten haben“, sagt Müller-Jödicke.

Kirchengemeinden und Einrichtungen sollen Anfragen politischer Parteien künftig nach klaren Kriterien prüfen. Dazu gehört, ob ein Termin der politischen Bildung oder einer sachlichen Debatte dient, ob Wahlwerbung ausgeschlossen ist, ob Menschenwürde, Minderheitenschutz, Religionsfreiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit anerkannt und ob eine Veranstaltung fair und verantwortlich moderiert werden kann.

Bei Zweifeln sollen Kirchenvorstände Rücksprache mit der Superintendentur halten. Bei Anfragen mit erheblicher öffentlicher Wirkung, parteipolitischer Brisanz oder erkennbarem Konfliktpotenzial soll der Kirchenkreisvorstand einbezogen werden.

 

 


 

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