Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schwestern und Brüder,
am 30. Oktober ist eine neue Niedersächsische Corona-Verordnung erschienen, die ab Montag, den 2. November in Kraft tritt und bis zum 30. November gilt. Wie schon in der letzten Mail angekündigt, folgen nun konkrete Handlungsempfehlungen der Landeskirche. Sie schaffen hoffentlich bei vielen von uns mehr Klarheit und Sicherheit. Aus dem Landeskirchenamt schreibt unser geistlicher Vizepräsident de Vries:
"Wir haben nun - in Abstimmung mit den Kirchen der Konföderation – Handlungsempfehlungen für die Handlungsfelder erstellt, wo Änderungen gegenüber den bisherigen Handlungsempfehlungen erforderlich sind (s. Anhang). Es war nicht möglich, alle Handlungsempfehlungen kurzfristig zu ändern, sondern die notwendigen Änderungen sind in der beigefügten Tabelle zusammengefasst. Sofern dort keine Änderungen benannt sind, gelten die bisherigen Handlungsempfehlungen weiter.
Zudem haben wir in dem beigefügten Dokument dargestellt, welche Intentionen uns leiten bei diesen Empfehlungen.
In der Hoffnung, dass wir mit diesen Empfehlungen unseren Beitrag leisten zur Eindämmung der Infektionszahlen und gleichzeitig als Kirche präsent sind,
grüße ich herzlich im Namen aller, die an der Erarbeitung mitgewirkt haben.
Arend de Vries"
Soweit die aktuelle heutige Information. Bitte reichen Sie sie an alle Verantwortlichen weiter und gehen Sie mit dem Spielraum, den wir haben, verantwortlich um! Es gibt schon erhebliche Kritik daran, dass kirchliche Arbeit nicht so starken Einschränkungen wie andere Bereiche unserer Gesellschaft ausgesetzt ist. Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung!
Mit herzlichen Grüßen
Ihr
Michael Hagen
Superintendent
Ev.-luth. Kirchenkreis Neustadt Wunstorf
Silbernkamp 3
31535 Neustadt
Tel.: 05032 5993