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Aktuelles 24.11.2021

Liebe Lesende,

anbei die von vielen erwarteten aktuellen Hinweise der Landeskirche. Bitte nehmen Sie ggfs. Ihre Aufgabe als Arbeitergeber*innen bei der Kontrolle der 3G Regel wahr.

Ansonsten möchte Landesbischof Meister Ihnen auch in diesem Jahr einen Weihnachtsgruß für Ihre Gemeinden zur Verfügung stellen. Da vielerorts besondere Aktionen, Printerzeugnisse und Gottesdienstformen geplant werden, erhalten wir wieder eine größere Auswahl an Formaten  inklusive einer gesonderten Fotodatei des Titelbildes. Sie sind geeignet für Kopierer und professionelle Druckereien.  Sie finden alle Dateien zum Download auf dieser Webseite:

https://esweihnachtetsehr.wir-e.de/auslegebrief-von-landesbischof-ralf-meister

Auf dieser Seite werden weiterhin Ideen für Gottesdienste, Stationenwege, Andachten usw. eingestellt. In Kürze finden Sie dort auch Plakatmotive für Ihre Schaukästen und Aushänge.  Dieser Auslegebrief ist wieder als Angebot und Unterstützung für Sie und Ihre Gemeinden und Einrichtungen gedacht, entscheiden Sie frei, ob Sie es annehmen möchten.

Mit herzlichen Grüßen und eine gesegnete Adventszeit

Ihr

Michael Hagen

Superintendent

Ev.-luth. Kirchenkreis Neustadt Wunstorf

Silbernkamp 3

31535 Neustadt

Tel.: 05032 5993

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Schwestern und Brüder,

sehr kurzfristig wurden das Infektionsschutzgesetz des Bundes sowie die Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen geändert, veröffentlicht und in Geltung versetzt (Inkrafttreten des Gesetzes und der Verordnung ab 24.11.2021).

Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes führt zu weitreichenden arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Am bedeutendsten ist die Einführung der 3G-Regel für Arbeitgeber und alle Beschäftigten. Davon sind alle Kirchengemeinden, Kirchenkreise, die Landeskirche wie auch alle Einrichtungen betroffen. In welcher Weise, können Sie dem überarbeiteten Informationsblatt „Arbeitsrechtliche Fragestellungen zum Impf- oder Genesenenstatus und der allgemeinen 3G-Regel für Arbeitgeber und Mitarbeitende“ entnehmen (s. Anlage). Dieses Informationsblatt ist auch auf der Website der Landeskirche eingestellt: Arbeitsrechtliche-Fragen-zu-Impfstatus-2021-11-05.pdf-250e8c2d6b88e9d7aff739b7c9213868.pdf (landeskirche-hannovers.de).

In unserer Kirche arbeiten viele Mitarbeitende ehrenamtlich. Für diese Mitarbeitenden gelten rechtlich gesehen diese arbeitsrechtlichen Regelungen nicht. In infektiologischer Hinsicht sind jedoch ehrenamtlich Tätige den beruflich Tätigen gleichzustellen – das Virus unterscheidet hier nicht. Aus diesem Grund empfehlen wir dringend, die ausgeführten arbeitsrechtlichen Regeln auch auf ehrenamtlich Mitarbeitende anzuwenden.

Wir danken der Arbeitsgruppe „Arbeitsrecht“ der Landeskirchenämter der Landeskirche Hannover sowie der Landeskirche in Braunschweig für die Erstellung dieses Informationsblattes. Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Jakobs (Ref. Arbeitsrecht, LKA Hannover, Malaika.Jakobs@evlka.de) und Herr Hirsch (Leiter des Referats für Arbeits- und Dienstrecht, Datenschutz, LKA Wolfenbüttel, Raimund.Hirsch.lka@lk-bs.de zur Verfügung.

Der Aufwand, in kürzester Zeit Nachweise über den Impf-, Genesenen- und Test-Status der Mitarbeitenden zu erfassen, fällt noch schwerer ins Gewicht angesichts der vielen, in der nahenden Adventszeit anstehenden Aufgaben. Dieser Einsatz ist neben vielem, was wir in diesen Tagen tun, unser Beitrag zu einer gesamtgesellschaftlichen Anstrengung zur Eindämmung  und Bewältigung dieser Pandemie.

Unserer kirchlichen Vertrauens-Kultur scheint es zuwiderzulaufen, Nachweise für Impfungen, Genesung oder Testergebnisse zu verlangen – insbesondere, wenn wir uns gut kennen. An dieser Stelle aber gilt es, die Nachweise mit professioneller Gelassenheit zu erbitten und zu kontrollieren – in Solidarität zu allen anderen Arbeitgebern. Schließlich gibt uns die Einhaltung dieser Regel in allen Bereichen des Lebens gewisse Sicherheit. Und als Veranstalter bürgen wir dafür, dass sich unsere Besucher*innen auf die Einhaltung verlassen können.

Die Überarbeitung der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 23.11.2021 ist ab 24.11.2021 bis einschließlich 22.12.2021 gültig. Die Änderungen sind so umfangreich und differenziert, dass die Erstellung einer übersichtlichen Handlungsempfehlung noch Zeit benötigt. Wir hoffen, dass wir Ihnen diese neu arrangierte Tabelle im Verlauf des Freitags, den 26.11.2021 mit einer weiteren Rundmail zuschicken zu können.

Da Sie aber schon vorher Gottesdienste zum Ersten Advent vorbereiten werden, möchten wir Sie schon jetzt auf ein Detail hinweisen:

Wenn Sie Gottesdienste in Kirchen und Gemeindehäusern nach der 2G-Regel planen, raten wir dringend dazu, auch bei diesen Gottesdiensten dafür zu sorgen, dass die Abstände zwischen den Teilnehmenden eingehalten werden und die medizinischen Masken bzw. FFP2-Masken durchgehend getragen werden. Diese von uns schon in der letzten Handlungsempfehlung genannte Empfehlung wird noch einmal dadurch bestärkt, dass diese Gebote zur Einhaltung der Abstände und des Maskentragens bei anderen Veranstaltungen z.B. im Kulturbereich gesetzlich vorgeschrieben sind. Die infektiologischen Gründe für dieses gesetzliche Verbot gelten selbstverständlich auch für Zusammenkünfte im Rahmen von Gottesdiensten.

Bei Trauerfeiern empfehlen wir weiterhin, diese aus seelsorglichen Gründen nach der 0G-Regel zu feiern – mit den Maßnahmen, die im Informationsblatt „Rechtliche Rahmenbedingungen für Gottesdienste“ vom 12.11.2021 genannt sind.

Der Lehrtext zum heutigen Tag weist auf das hin, was alle oben genannten rechtlichen Regeln durchzieht: „Achtsamkeit füreinander“ – in Paulus‘ Worten: „Euch lasse der Herr wachsen und immer reicher werden in der Liebe untereinander und zu jedermann!“ (1 Thessalonicher 3,12).

In diesem Sinne grüße ich Sie ganz herzlich, auch im Namen der Mitglieder der Corona-Taskforce

Ihr Ralph Charbonnier

 ---

Dr. theol. Ralph Charbonnier

Theologischer Vizepräsident

des Landeskirchenamtes Hannover

Rote Reihe 6

30169 Hannover

Tel.: 0511-1241-324

www.evlka.de

 

Aktuelles 12.11.2021

Liebe Lesende,

anbei leite ich Ihnen die neuesten Empfehlungen der Landeskirche weiter, die viele von Ihnen angesichts der bundesweit dramatisch steigenden Coronazahlen sicherlich schon erwarten. Bitte richten Sie besonders Ihr Augenmerk auf die Empfehlungen für die Gottesdienste! Aus dem eigenen Umfeld weiß ich inzwischen, dass bei Impfdurchbrüchen die Virenlast manchmal so niedrig ist, dass sie von Schnelltest weniger angezeigt werden. Von daher rate ich trotz Impfungen und Schnelltest zu größtmöglicher Vorsicht.

In diesem Sinne mit herzlichen Grüßen

Ihr

Michael Hagen

Superintendent

Ev.-luth. Kirchenkreis Neustadt Wunstorf

Silbernkamp 3

31535 Neustadt

Tel.: 05032 5993

 

Von: Charbonnier, Ralph <Ralph.Charbonnier@evlka.de>
Gesendet: Freitag, 12. November 2021 09:49
An: Charbonnier, Ralph <Ralph.Charbonnier@evlka.de>
Betreff: Corona-Rundmail - bitte weiterleiten
Priorität: Hoch

An die Kirchenvorstände und Pfarrämter (über die Superintendenturen)

An die Kirchenkreisvorstände und Superintendenturen

An die Leitungen der landeskirchlichen Einrichtungen

Den Regionalbischöfinnen und Regionalbischöfen zur Kenntnis

 

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schwestern und Brüder,

„Was wollen wir nun hierzu sagen?“ Wir nehmen diese Frage des Apostels Paulus (Rö 7, 7; 8, 31) dankbar auf. Ihm ging es offenbar auch manchmal nicht anders als uns heute. Noch vor drei Wochen dachten wir, die Leitlinien für die Gottesdienstgestaltung insbesondere an den Weihnachtstagen gefunden zu haben. Wir müssen uns durch die Realitäten korrigieren lassen.

Wir nehmen genau wie Sie durch die Medien (und vielleicht auch durch Erfahrungen im persönlichen Umfeld) wahr, dass sich die Infektionslage deutlich verschärft hat und wohl noch verschärfen wird. Auf diese Verschärfung der Infektionslage wollen wir mit überarbeiteten Handlungsempfehlungen für Gottesdienste reagieren. Hier denken wir insbesondere auch an die meist gut besuchten Gottesdienste zum Ewigkeitssonntag sowie an den Advents- und Weihnachtstagen.

Die am 09.11.2021 veröffentlichte überarbeitete Niedersächsische Corona-Verordnung, die am 11.11.2021 in Kraft getreten und bis einschließlich 08.12.2021 gültig ist, sieht keine Änderungen der Regelungen für Gottesdienste vor, wohl aber für Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmenden. Sollten Sie eine solche Veranstaltung planen oder dazu Fragen haben, wenden Sie sich bitte frühzeitig an Stefan Riepe, Fachplaner und Hygienebeauftragter für Veranstaltungen (Kontaktdaten s.u.).

Die veränderte Infektionslage und die aktuelle Corona-Verordnung geben uns einen Rahmen für Hygienemaßnahmen bei Gottesdiensten vor, den wir verantwortlich füllen können. Es gilt, gottesdienstliche Verkündigung unter den Bedingungen der derzeit herrschenden Infektionslage zu ermöglichen und dabei einen größtmöglichen Gesundheitsschutz zu gewährleisten. Gottesdienste sollen auch unter diesen Bedingungen einladend sein.

Wie wir in der letzten Corona-Rundmail vom 13.10.2021 und der mit dieser Rundmail verschickten Zusammenstellung der Regeln für Gottesdienste dargestellt haben, ist die Vielfalt der Gestaltungsoptionen, die innerhalb dieses Rahmens möglich sind, groß. Das macht die Entscheidung für die vor Ort angemessene Form nicht leicht. Angesichts der verschärften Infektionslage haben wir uns in Absprache mit dem Krisenstab (somit u.a. auch den Mitgliedern des Bischofsrats und des Kollegs des Landeskirchenamtes) entschlossen, Empfehlungen für die Gestaltung von Gottesdiensten auszusprechen, die folgenden Leitlinien folgen:

  • In allen Gottesdiensten sollten die Abstandsregeln eingehalten werden, gleichgültig ob sie als 0G-Gottesdienst (ohne Zugangsbeschränkungen), als 3G-Gottesdienst (Teilnahme nur für Genesene, Geimpfte oder aktuell Getestete) oder als 2G-Gottesdienste (Teilnahme nur für Genesene und Geimpfte) gefeiert werden. Diese Empfehlung beruht auf Hinweisen des Wochenberichts des Robert-Koch-Institutes (RKI) vom 04.11.2021. Dieser empfiehlt, dass alle Menschen, unabhängig vom Impf-, Genesenen- oder Teststatus die AHA+L-Regeln einhalten sollten (Abstand, Hygieneregeln, Alltag mit Maske, Lüften). Uns ist klar, dass es bei 2G-Gottesdiensten nach der Corona-Verordnung rechtlich möglich wäre, Teilnehmende ohne Abstand sitzen zu lassen und somit auch in Kirchräumen vielen Menschen die Teilnahme zu ermöglichen. Die Empfehlung des RKI, die u.a. auf die Erfahrungen der Infektiosität von Geimpften und von Impfdurchbrüchen reagiert, lässt es aus unserer Sicht jedoch angeraten sein, über diese rechtliche Möglichkeit hinaus Abstände einzuhalten.
  • Gottesdienste mit vielen Kindern und Jugendlichen (z.B. Krippenspiele), die i.R. nicht geimpft sind, sollten so weit wie möglich im Freien stattfinden. Wenn solche Gottesdienste nach den 2G-Regeln durchgeführt würden, wären insbesondere Kinder weder geimpft noch genesen. Diese wären einer hohen Infektionsgefahr ausgesetzt und sie setzten andere dieser Gefahr aus. Der Schutz der ungeimpften Kinder und Jugendlichen sollte höchste Priorität haben.
  • Wenn Gottesdienste nach der 0G-Regel gefeiert werden (u.a. um Gottesdienste ohne Zugangsbeschränkungen anbieten zu können) und Sie mit vielen Teilnehmenden rechnen, sollten sie vorrangig im Freien gefeiert werden. Sollten sie in Kirchräumen nach den Empfehlungen der Landeskirche (unter Einhaltung der Abstandsregeln, mit Masken, nach den Hygieneregeln, kein Gemeindegesang, s. Anlage) gefeiert werden, können sie als sicher gelten, wie uns die Erfahrung der letzten Monate zeigt.
  • Wenn Gottesdienste nach der 3G-Regel oder auch der 2G-Regel gefeiert werden, müssen die jeweils vorgeschriebenen Voraussetzungen geschaffen und eingehalten werden können (z.B. Überprüfung der Nachweise, Möglichkeiten der Testung).
  • Gemeindegesang sollte – je nach angewandter Regel – eingeschränkt werden, in aller Regel aber mit Maske stattfinden.
  • Das Singen der Chöre in Gottesdiensten kann sicherer gestaltet werden, wenn sich Chorsänger*innen tagesaktuell testen.
  • Wenn in einer Kirchengemeinde oder Region Gottesdienste nach unterschiedlichen Regeln im Freien und in Kirchen angeboten werden (insbes. am Heilig Abend), werden alle einen Gottesdienst besuchen können, unabhängig von ihrem Impf- und Genesenenstatus.
  • Dezentrale Gottesdienste in kleiner Form sind organisatorisch leichter durchzuführen als Gottesdienste mit vielen Teilnehmenden.
  • Es sollte darauf geachtet werden, dass zwischen mehreren Gottesdiensten die Kirche gut gelüftet wird. Die Empfehlungen zur Heizung sollten eingehalten werden (Ausstellen der Heizung vor einem Gottesdienst). Es sollte darauf hingewiesen werden, dass Teilnehmende auch nach Gottesdiensten auf Abstände zu anderen Teilnehmenden achten.
  • Auch Gottesdienste in digitalen Medien können nach wie vor eine geeignete Verkündigungsform sein.

Wie es unsere Kirchenverfassung vorsieht, liegt die Entscheidung für die gewählte Form von Gottesdiensten bei den Kirchenvorständen. Um Sie bei Ihrer Entscheidung zu unterstützen, haben wir die rechtlichen Vorgaben zu einer jeden Gottesdienstform in einer Tabelle zusammengestellt und für jede dieser Form (0G, 3G, 2G, im Freien und in Kirchräumen) eine Empfehlung für Schutzmaßnahmen, die über die rechtlichen Vorgaben hinausgehen, ausgesprochen (s. Anlage).

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Stefan Riepe (stefan.riepe@evlka.de), Fachplaner für Besuchersicherheit und Hygienebeauftragter für Veranstaltungen in der Evangelischen Medienarbeit zur Verfügung. Bitte stellen Sie Ihre Anfragen ausschließlich per Email.

Die Aktualisierungen durch die überarbeitete Niedersächsische Corona-Verordnung haben wir in die Handlungsempfehlungen in den Kirchen der Konföderation aufgenommen (s. Anlage und im Netz unter: http://handlungsempfehlungen.landeskirche-hannovers.de). 

Die Herausforderung, Weihnachten wegen des Virus in anderen Formen zu begehen, haben wir im letzten Jahr erprobt – und dabei kreative, überraschende, segensreiche Erlebnisse gehabt, evtl. aber auch Enttäuschungen machen müssen. Zwischenzeitlich gab es die Hoffnung, Weihnachten 2021 wieder in größerer Freiheit feiern zu können. Es ist darum doppelt schwer, wieder Entscheidungen unter Unsicherheit treffen zu müssen und sicher nicht leicht, erneut neue Formate vorzubereiten. Wir sind sehr dankbar für die vielfältigen Formen alternativer Gottesdienste, die im letzten Jahr am Ewigkeitssonntag und in der Advents- und Weihnachtszeit gefeiert wurden und ermutigen dazu, diese Formen auch in diesem Jahr zu nutzen.

Material und Ideen zur Gestaltung unterschiedlicher Angebote hat eine landeskirchliche Arbeitsgruppe für Sie zusammengestellt: https://esweihnachtetsehr.wir-e.de.

„Was wollen wir nun hierzu sagen?“ Vielleicht zunächst schweigen und einem Ruf lauschen, wie ihn der Prophet Jeremia gehört hat: „Rufe mich an, so will ich dir antworten und will dir kundtun große und unfassbare Dinge, von denen du nichts weißt.“ (Jer 33, 3). Adventlich klingt das. Auch wenn es noch ein paar Tage dauert, bis wir die erste Kerze anzünden.  

Gottes Segen Ihnen persönlich wie auch Ihren Glaubensgeschwistern im Kirchenvorstand oder Leitungsgremium!

Herzliche Grüße, auch im Namen der Mitglieder der Corona-Taskforce

Ihr Ralph Charbonnier

 ---

Dr. theol. Ralph Charbonnier

Theologischer Vizepräsident

des Landeskirchenamtes Hannover

Rote Reihe 6

30169 Hannover

Tel.: 0511-1241-324

www.evlka.de

Aktuelles 07.11.2021

Mit herzlichen Grüßen und einen gesegneten Sonntag

Ihr

Michael Hagen

Superintendent

Ev.-luth. Kirchenkreis Neustadt Wunstorf

Silbernkamp 3

31535 Neustadt

Tel.: 05032 5993

 

An die Kirchenvorstände und Pfarrämter (über die Superintendenturen)

An die Kirchenkreisvorstände und Superintendenturen

An die Leitungen der landeskirchlichen Einrichtungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Schwestern und Brüder,

„Von Gnade und Recht will ich singen und dir, Herr, Lob sagen.“ (Psalm 101,1). Angesichts arbeitsrechtlicher Regelungen zum Impfstatus von Mitarbeitenden wird es den meisten nicht gleich einfallen, ins Singen zu kommen. Dafür haben wir Verständnis. Angesichts der Notwendigkeit aber, in manchen Bereichen und unter bestimmten Umständen kirchlicher Arbeit den Impfstatus von Mitarbeitenden zu kennen, um andere Menschen vor Infektionen zu schützen, wird es genügen, solche rechtlichen Regeln zu achten und umzusetzen – das gesundheitliche Wohl der Menschen, mit denen wir umgehen, ist uns viel wert.

In der Praxis der Arbeit in Kirchengemeinden und kirchlichen Einrichtungen kommt es immer wieder zu Fragen wie zum Beispiel:

  • Dürfen wir als Kirchenvorstand/Arbeitgeber Mitarbeitende nach ihrem Impf- oder Genesenenstatus fragen?
  • Hat der Arbeitgeber ein Auskunftsrecht?
  • Darf der Arbeitgeber bei Mitarbeitenden, die bei 3G- oder 2G-Veranstaltungen tätig sind, Tests anordnen?
  • Wer trägt die Kosten für solche Tests?
  • Was ist, wenn sich Mitarbeitende weigern, ihren Impf- oder Genesenenstatus nachzuweisen?

Im Recht gibt es selten kurze Antworten. Meist heißt es, „Es kommt drauf an…“. Das gilt auch hier. Deswegen können wir nicht ganz knapp antworten, haben aber versucht, die Sachlage so ausführlich wie nötig, aber so knapp wie möglich zu schildern.

Im Anhang mailen wir Ihnen hierzu ein Informationsblatt „Arbeitsrechtliche Fragestellungen zum Impf- oder Genesenenstatus und der Testpflicht von Mitarbeitenden in Bezug auf das Coronavirus“. Dieses Informationsblatt ist auch auf der Website der Landeskirche eingestellt: Arbeitsrechtliche-Fragen-zu-Impfstatus-2021-11-05.pdf-250e8c2d6b88e9d7aff739b7c9213868.pdf (landeskirche-hannovers.de)

Darin finden Sie u.a. einen ersten Überblick über die aktuelle Rechtslage zum Frage- und Auskunftsrecht zur Coronaimpfung von Mitarbeitenden und zum Umgang mit Ungeimpften bei 2G- bzw. 3G-Veranstaltungen.

Wir danken Frau Malaika Jakobs (Ref. Arbeitsrecht, Landeskirchenamt der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers) und Herrn Raimund Hirsch (Leiter des Referats für Arbeits- und Dienstrecht, Datenschutz, Landeskirchenamt der Ev.-luth. Landeskirche in Braunschweig) für diese Zusammenstellung der wichtigsten Aspekte aus einer Zusammenschau des Infektionsschutzgesetzes, der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung und der derzeit gültigen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen. Wir müssen damit rechnen, dass manche Regelungen schon in Kürze wieder Änderungen erfahren, da sie z.T. an Voraussetzungen wie das Vorliegen einer „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ geknüpft sind, die bislang nur bis zum 24. Nov. 2021 gilt. Wir werden uns bemühen, dieses Informationsblatt ggf. kurzfristig an neue Rahmenbedingungen anzupassen und aktualisierte Fassungen auf der Website einzustellen.

Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Jakobs (Malaika.Jakobs@evlka.de) und Herr Hirsch (Raimund.Hirsch@lk-bs.de) zur Verfügung.

Wir hoffen, dass diese Hinweise dazu verhelfen, im gemeinsamen Dienst in unserer Kirche Regelungen zu finden, die dem Gesundheitsschutz der Menschen dienen und von allen Beteiligten mit getragen werden können.

Herzliche Grüße, auch im Namen der Mitglieder der Corona-Taskforce

Ihr Ralph Charbonnier

Aktuelles 1.9.2021

Liebe Lesende,

anbei leite ich an Sie die neueste Corona-Rundmail aus dem Landeskirchenamt weiter.

Auf Grund mehrerer Rückfragen möchte ich hiermit auch bestätigen, dass lt. den jetzt geltenden Handlungsempfehlungen das Singen in Gottesdiensten in geschlossenen Räumen durch das Land Nds. nicht verboten ist.

Mit herzlichen Grüßen

 

Michael Hagen

Superintendent

Ev.-luth. Kirchenkreis Neustadt Wunstorf

Silbernkamp 3

31535 Neustadt

Tel.: 05032 5993

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Schwestern und Brüder,

die Diskussion um Geräte zur Luftreinhaltung und Raumlufthygiene ist insbesondere im Kontext der Schulen ein viel diskutiertes Thema. In Gemeindehäusern und Einrichtungen haben wir ähnliche Nutzungsbedingungen. So wird möglicherweise auch in Ihrem Kirchenvorstand oder in Ihrer Einrichtungsleitung schon überlegt, ob zusätzlich zur natürlichen Lüftung (Fensterlüftung) darüberhinausgehende Maßnahmen zur Lüftungsunterstützung ergriffen werden sollten.

Dazu hat Frau Veronika Stein (Koordinatorin für Arbeitssicherheit der Landeskirche) mit Unterstützung durch das Ingenieurbüro Wolf + Weiskopf und der Evangelischen Fachstelle für Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie in Abstimmung mit der Bauabteilung des Landeskirchenamtes Handlungshilfen erarbeitet, die wir Ihnen hiermit zur Verfügung stellen wollen. Sie finden diese Handlungshilfen im Anhang wie auch auf der Corona-Seite der landeskirchlichen Website Umgang mit dem Corona-Virus im kirchlichen Leben (landeskirche-hannovers.de).

Bitte beachten Sie bei ihren Überlegungen, dass mobile Luftreiniger die Fensterlüftung nicht ersetzen können. Sie können nur unterstützend zur Reduzierung der Virenbelastung in der Raumluft eingesetzt werden. Nach Aussagen des Umweltbundesamtes machen zusätzliche technische Maßnahmen insbesondere in Räumen mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit Sinn. Mit der beigefügten Excel-Datei zur Überprüfung der Lüftungsflächen (Anlage 1 zur Handlungshilfe) können Sie im Einzelfall überprüfen, inwiefern Sie in den vorhandenen Räumlichkeiten durch Fensterlüftung einen ausreichenden Luftaustausch sicherstellen können. Sollten Sie zu dem Ergebnis kommen, dass in regelmäßig von vielen Personen genutzten Räumlichkeiten kein genügender Luftaustausch sichergestellt werden kann, würde  der Einsatz von zusätzlichen technischen Maßnahmen Sinn machen. Die Vor- und Nachteile der verschiedenen technischen Möglichkeiten zur Unterstützung des Luftaustausches werden in der Variantenübersicht benannt. Zur Beratung bei der Bewertung der Situation können Sie auch Ihre zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der EFAS hinzuziehen. Sie finden die Kontaktdaten der für Sie zuständigen Fachkraft auf folgender Seite: Betreuung von Landeskirchen - EFAS - Evangelische Fachstelle für Arbeits- und Gesundheitsschutz (efas-online.de). Sollten Sie sich für technische Maßnahmen entscheiden, lassen Sie sich von lüftungstechnischen Fachbetrieben oder Fachplanern beraten.

Sollten Sie Fragen zu dieser Rundmail haben, wenden Sie sich bitten bis zum 10.09.2021 an Herrn Thomas Fischer (Fischer@efas-online.de, leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit für unsere Landeskirche) und ab 13.09.2021 an Frau Veronika Stein (veronika.stein@evlka.de ).

Die Themenfelder, die Sie in Ihrem Gremium bearbeiten müssen, sind weit. Dies wird an diesem Beispiel mehr als deutlich. Wir hoffen, dass Sie in Ihrem Gremium oder dessen Umfeld Personen haben oder ansprechen können, die mit technischem Interesse dies als Herausforderung sehen und ggf. zusammen mit den o.g. Fachkräften erste Einschätzungen zur Prüfung der anstehenden Fragen geben können.

Herzliche Grüße

Ihr Ralph Charbonnier

---

Dr. theol. Ralph Charbonnier

Theologischer Vizepräsident

des Landeskirchenamtes Hannover

Rote Reihe 6

30169 Hannover

Tel.: 0511-1241-324

www.evlka.de

 

 

Aktuelles 26.8.2021

Guten Morgen liebe Lesende,

anbei leite ich die von vielen erwarteten neuen Handlungsempfehlungen der Landeskirche basierend auf der neuen Corona-Verordnung des Landes an Sie weiter!

Mit herzlichen Grüßen

Ihr

Michael Hagen

Superintendent

Ev.-luth. Kirchenkreis Neustadt Wunstorf

Silbernkamp 3

31535 Neustadt

Tel.: 05032 5993

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Schwestern und Brüder,

Erholung sei die „Rückgewinnung verbrauchter Kräfte und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit“, so lautet die Definition bei Wikipedia.

Die Weisheit der Lateiner, die für „Erholung“ das schöne Wort der „Rekreation“ kennen, ist da ein Stück weiter. Kreativität stellt nicht einfach Vergangenes wieder her, sondern sie schafft Neues. Und das nicht nur im Sinn von „noch nie dagewesen“, sondern – so glauben wir – auch im Sinne von „in Christus eine neue Kreatur geworden“ (Gal 6,15). Wir wünschen Ihnen, dass Sie in den vergangenen Wochen Erholung auch in diesem Sinne erfahren haben und „neu“ in den Alltag gehen können!

Auch die Fachleute des Landes Niedersachsen starten mit Neuem in den Spätsommer. Am Dienstag, dem 24.08.2021 wurde eine neue Corona-Verordnung veröffentlicht, die am Mittwoch, dem 25.08.2021 in Kraft getreten und bis zum Ablauf des 22.09.2021 gültig ist.

Diese Verordnung schränkt deutlich weniger das Alltagsleben ein als die bislang gültige Verordnung. Sie verfolgt die Absicht, insbesondere der inzwischen großen Zahl an Geimpften und Genesenen weniger Einschränkungen aufzuerlegen.

In aller Kürze zur neuen Systematik der Verordnung:

  • Nach der neuen Verordnung gibt es sog. Warnstufen, die Einschränkungen zur Folge haben. Die Warnstufen werden nach drei Kriterien festgelegt: 7-Tage-Inzidenz, durchschnittliche Hospitalisierungszahl und Anteil der Corona-Patient*innen auf den Intensivstationen des Landes.

  • Es gilt ab einer Inzidenz von 50 oder der Warnstufe 1 die sog. 3G-Regel. Sie besagt, dass der Zutritt zu zahlreichen Einrichtungen und Veranstaltungen nur noch mit Nachweis einer vollständigen Impfung, einer Genesung oder einer negativen Testung möglich ist. Ob die 3G-Regel zur Anwendung kommt, wird durch Allgemeinverfügung des jeweiligen Landeskreises oder der jeweiligen kreisfreien Stadt festgestellt. 

  • Unabhängig von den Warnstufen und der Inzidenz bleiben die grundlegenden Schutzmaßnahmen für die gesamte Bevölkerung leicht modifiziert in Kraft. Dazu gehören „wenn möglich ein Abstandsgebot von 1,5 Metern zu anderen Personen und Gruppen, das Tragen einer medizinischen Maske in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Kundenverkehrs zugänglich sind, ausreichende Hygiene und regelmäßiges Lüften“ (laut Pressemitteilung der Landesregierung). Kontaktbeschränkungen oder die Haushaltsregeln sind entfallen.

Die Neuerungen und die (erfreulichen) Konsequenzen für die kirchliche Arbeit sind so zahlreich, dass wir die Neuerungen in kurzen Abschnitten unserer Handlungsempfehlungen skizziert und die Konsequenzen für die kirchlichen Handlungsfelder in einer Neufassung der einschlägigen Tabelle dargestellt haben (s. Anlage sowie unter http://handlungsempfehlungen.landeskirche-hannovers.de). Wir möchten Sie bitten, diese Empfehlungen im Ganzen wahrzunehmen. Bitte haben Sie außerdem Verständnis, dass wir die Überarbeitung der ergänzenden Materialien auf der Webseite (Hygienekonzepte, Mustervorlagen) erst in der nächsten Woche vornehmen können.

Für Fragen zu den Handlungsempfehlungen stehen Ihnen zur Verfügung:

  • Bis zum 27.08.2021: Simone Ernst (simone.ernst@evlka.de),

  • ab 28.08.2021: Stefan Riepe (stefan.riepe@evlka.de).

Auf zwei Details möchten wir hinweisen:

Zu Abstandsregeln wird in § 1 Abs. 2 festgehalten, dass „Personen und Gruppen wenn möglich einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten (sollen).“ Einen Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten, wird also nicht mehr verpflichtend vorgeschrieben, sondern an die Möglichkeiten der Umsetzung geknüpft. Dies eröffnet Spielräume, erhöht aber zugleich die Verantwortung der Handelnden, mit dieser Vorgabe sachgerecht umzugehen. Insbesondere bei der Frage, welche Sitzordnung in Kirchen und Kapellen vorgesehen werden soll, raten wir dazu, so weit wie möglich Abstände von 1,5 Metern vorzusehen. Bei einer höheren Zahl der Teilnehmenden besteht die Möglichkeit, nach eigener Einschätzung die Plätze dichter zu besetzen, wenn das Sicherheitsniveau auf andere Weise gewährleistet werden kann.

3G-Regel und Gottesdienste: Die Beschränkung des Zutritts zu Veranstaltungen und Einrichtungen auf Geimpfte, Genesene und negativ Getestete nach der 3G-Regel gilt nicht für Gottesdienste und nicht für Sitzungen und Zusammenkünfte, die durch Rechtsvorschriften vorgeschrieben sind (z.B. KV-Sitzungen, Kirchenkreissynoden). Auch Zusammenkünfte im Zusammenhang mit der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit und im Bereich der beruflichen Aus-, Fort- oder Weiterbildung u.a.m. (vgl. § 8 Abs. 3) sind von der 3G-Regel ausgenommen. Somit bleiben Gottesdienste grundsätzlich öffentlich zugänglich, auch wenn Menschen z.B. keinen Zugang zu einem Corona-Test 24 Stunden vor einem Gottesdienst haben (z.B. wenn kein Testzentrum erreicht werden kann oder wenn die Kosten für einen Test (ab 11. Okt. 2021 kostenpflichtig) nicht aufgebracht werden können). Sollten Sie in Ihrer Gemeinde trotzdem Gottesdienste nach der 3G-Regel durchführen wollen, müssen Sie sicherstellen, dass die Nachweise kontrolliert werden, Personen ohne Nachweis der Zutritt verwehrt wird und Sie ggf. Aufsicht über Selbsttests führen. Außerdem sollte sichergestellt werden, dass die Teilnahme am Gottesdienst nicht an fehlenden finanziellen Möglichkeiten für Tests scheitert.

Wir wünschen Ihnen, dass Sie beherzt auf (Einschulungs-)Gottesdienste, Chorproben, Jugendarbeit, erste Treffen nach den Ferien oder viele andere Veranstaltungen, auf die Sie in den vergangenen Monaten verzichten mussten, zugehen können. Vermutlich werden wir ganz neu wahrnehmen, was uns fehlte, was uns wichtig ist und was uns auch im Alltag Rekreation schenkt.

Herzliche Grüße im Namen der Corona-Taskforce

Ihr Ralph Charbonnier

---

Dr. theol. Ralph Charbonnier

Theologischer Vizepräsident

des Landeskirchenamtes Hannover

Rote Reihe 6

30169 Hannover

Tel.: 0511-1241-324

www.evlka.de

Aktuelles 19.8.2021

Liebe Lesende,

leider muss ich mich, da die Zahlen schneller als von vielen von uns vielleicht erwartet stiegen, nach einer längeren Sommerpause mit folgendem Hinweis wieder melden:

  • Laut RKI liegt die 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner für die Region Hannover seit gestern bei 44,9 . Danach ist der Gemeindegesang in Kirchen lt. Verordnung des Landes Nds.  untersagt. Auch wenn die kommunalen Zahlen niedriger sind, sind sie  dafür doch nicht maßgeblich.
  • Zur Erinnerung sende ich Ihnen den Link zur Anpassung der landeskirchlichen  Generellen Handlungsempfehlung an die neueste Änderung der niedersächsischen Corona-Verordnung vom 27. Juli 2021 zu!
  • Weiterhin leite ich an Sie eine Information Welt-Alzheimertag am 21.9.2021 weiter (s. Anhang).
  • 7 Wochen Krankschreibung von Pastor Thomas Gleitz machen auch Dinge möglich, die sonst nur schwer unterzubringen sind. Dankenswerter Weise hat Herr Gleitz in dieser Zeit Ich die Übertragung der KK-Homepage auf Drupal 9 nahezu abgeschlossen. Das ist notwendig, weil der Support von Drupal 8 zum Jahresende ausläuft. Die Seite hat sich auch im Aussehen verändert, da es das bisherige Layout-Modul nicht mehr gibt. Sie finden die neue Seite hier: http://www.kirche-neustadt-wunstorf.de .

Mit spätsommerlichen Grüßen

Ihr

Michael Hagen

Superintendent

Ev.-luth. Kirchenkreis Neustadt Wunstorf

Silbernkamp 3

31535 Neustadt

Tel.: 05032 5993

Aktuelles 28.7.2021

Liebe Lesende,

schneller als erwartet erreicht uns auf Grund des Infektionsgeschehens eine neue Corona-Rundmail der Landeskirche.

Mit sommerlichen Grüßen

Ihr

Michael Hagen

Superintendent

Ev.-luth. Kirchenkreis Neustadt Wunstorf

Silbernkamp 3

31535 Neustadt

Tel.: 05032 5993

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Schwestern und Brüder,

es wäre so schön gewesen, bis zum 3. September 2021, der Laufzeit der am 15.07.2021 veröffentlichten Fassung der Corona-Verordnung, keine Änderungen der Verordnung zur Kenntnis nehmen zu müssen. Doch der Versuch der Politik, Einschränkungen des Lebens nur dort vorzuschreiben, wo nachweislich ein erhöhtes Infektionsgeschehen festgestellt wurde, führt zu neuen Regelungen: Am 27.07.2021 hat das Land Niedersachsen eine Änderung der Corona-Verordnung veröffentlicht. Diese neue Fassung gilt ab 28.07.2021 und ist voraussichtlich bis einschließlich 03.09.2021 gültig.

Für kirchliche Arbeitsfelder ist vorrangig eine Ergänzung des § 1 a Abs. 2 der Corona-Verordnung durch den Satz 4 relevant. Diese Regelung nimmt jene Bereiche in den Blick, die zuletzt nachweislich zum Anstieg der Infektionszahlen beigetragen haben. Umgekehrt können Landkreise und kreisfreie Städte jene Bereiche von Einschränkungen ausnehmen, die nicht maßgeblich zum Anstieg der Infektionszahlen beigetragen haben. So erlaubt Satz 4 den  Landkreisen und kreisfreien Städten, durch eine Allgemeinverfügung Verschärfungen, die ab einem bestimmten Inzidenzwert (10 bzw. 35 bzw. 50) gelten, für bestimmte Regelungsbereiche auszunehmen. Für diese Bereiche gelten dann die Schutzmaßnahmen für niedrigere Inzidenzwerte.

Was heißt das konkret im kirchlichen Handeln?

  1. Wie bisher müssen Sie den Inzidenzwert für den Veranstaltungsort beachten, der durch Allgemeinverfügung des betreffenden Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt festgestellt wird. Landkreise und kreisfreie Städte veröffentlichen diese auf ihrer jeweiligen Homepage.
  2. Wenn Sie die jeweiligen Handlungsempfehlungen der Kirchen der Konföderation nach der bekannten Tabelle für Ihre Entscheidungen heranziehen, die für diesen Inzidenzwert genannt werden, bewegen Sie sich im Rahmen der Corona-Verordnung.
  3. Wenn Sie prüfen wollen, ob kirchliche Veranstaltungen zu den Bereichen gehören, die nicht maßgeblich zum Anstieg der Infektionszahlen beitragen, so dass dort die Schutzmaßnahmen eines niedrigeren Inzidenzwertes gelten, müssen Sie die Allgemeinverfügung Ihres Landkreises bzw. ihrer kreisfreien Stadt heranziehen: Wenn Sie Ihre Veranstaltung einem dort genannten Paragraphen zuordnen können (Gottesdienste: § 6; Sitzungen und Zusammenkünfte: § 6a; Konzerte: § 6 b; Jugendfreizeiten: § 11; Proben von Chören und Instrumentalgruppen sowie Aus-/Fort-Weiterbildung: § 14 a)  gelten für diese Veranstaltungen die Schutzmaßnahmen und Handlungsempfehlungen des niedrigeren Inzidenzwertes.

Die Tabelle mit unseren Handlungsempfehlungen ist inhaltlich unverändert geblieben. Nur die Daten der Gültigkeit der Verordnung wurden angepasst (siehe gelb markierte Textpassagen). Sie finden Sie im Anhang sowie unter http://handlungsempfehlungen.landeskirche-hannovers.de.

Für Fragen zu den Handlungsempfehlungen stehen Ihnen zur Verfügung:

  • bis 27.08.2021: Simone Ernst (simone.ernst@evlka.de)
  • ab 28.08.2021: Stefan Riepe (stefan.riepe@evlka.de)

Zum guten Schluss: Die Taskforce erdenkt sich ihren Weg; aber das Land allein lenkt ihren Schritt… Das ist mühsam – für uns als Beratende wie für Sie, die Sie sich ständig an neuen Regelungen orientieren müssen. Noch viel mehr trifft es in diesen Tagen und Wochen Jugendliche, die sich auf Freizeiten gefreut haben, die aufgrund des Infektionsgeschehens (insbes. im Ausland) nicht stattfinden können. Da fällt es schwer, zu hören: „Des Menschen Herz erdenkt sich seinen Weg; aber der Herr allein lenkt seinen Schritt.“ (Sprüche Salomos 16, 9). Wir wünschen Ihnen, dass Sie und die, die Ihnen nahe sind, in allem „den Herrn“ in seiner Fürsorge für uns sehen können – auch wenn es anders kommt als gedacht. 

Wir, die Mitglieder der Taskforce, wünschen Ihnen Gottes Segen

Herzliche Grüße,

Ihr Ralph Charbonnier

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Dr. theol. Ralph Charbonnier

Theologischer Vizepräsident

des Landeskirchenamtes Hannover

Rote Reihe 6

30169 Hannover

Tel.: 0511-1241-324

www.evlka.de

Aktuelles 25.3.2021

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schwestern und Brüder,

nach den Hin und Her der letzten Tage übersende ich Ihnen u.a. die aktuelle Corona-Rundmail unserer Landeskirche und bitte um deren Weiterleitung!

Ostergottesdienste

Die Landeskirche geht davon aus, dass Gottesdienste in Präsenz mit den bekannten Hygienemaßnahmen grundsätzlich möglich sein werden. Aber deutlich ist auch, dass sich die Infektionslage in vielen Gebieten zur Zeit zuspitzt, so dass man regional mit Einschränkungen rechnen muss. Für unsere Beratungen zur Abwägung der verschiedenen Aspekte in der Entscheidung, Präsenz-Gottesdienste zu feiern oder auf diese zu verzichten, kann die ökumenische Erklärung der Bischöfe aus Niedersachsen hilfreich sein, die am 23.03.2021, also kurz vor der Rücknahme der Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz veröffentlicht wurde (s. A.).

„Fundraising. Was ist das? Wie geht das bei Kirche?“

Ein Onlineangebot macht unsere Fundraiserin Frau Günther für unsere KGM, um gemeinsam Grundlagen des Fundraisings für die eigene Kirchengemeinde zu erarbeiten (s. A.)

Kunstreihe "Der 3. Raum" in der Sigwardskirche geht weiter

Die Kunstreihe "Der 3. Raum" in der Sigwardskirche in Wunstorf-Idensen wird trotz Corona fortgesetzt. Die Veranstaltungen, die durch die Förderung der Hanns-Lilje-Stiftung ermöglicht wurden, setzen die Privatkapelle im Turm der Sigwardskirche in Szene. Die Kirche ist täglich von 10 bis 18 Uhr verlässlich geöffnet. Der erste Künstler - Edin Bajric - hat bereits aufgebaut und stellt bis Mitte Mai seine Installation  "Die Wanderung" mit rund 7.500 Figuren aus. Dabei wird bei der Wanderung als Altarkreuz "in Beschlag genommen" und die Wanderung geht weiter bis ins Licht des Vierpassfensters. Ein sehr lohnenswerter Besuch, der zum Nachdenken über Flucht und Vertreibung anregt.

Einladung zum Mitmachen: Online-Ostermagazin 2021

Wie werden wir Ostern feiern? Wie erleben die Menschen um uns herum das das Osterfest 2021? Worauf blicken wir zurück? Was nehmen wir mit? Ein Online-Ostermagazin der fünf evangelischen Kirchen in Niedersachsen nimmt diese Fragen auf. Nach einem Jahr Pandemie und angesichts der aktuellen Lage gibt es Raum zur Klage und ermutigt zugleich. Und es lädt ein, sich zu beteiligen. Zwischen dem 29. März und dem 29. April erscheinen im digitalen Magazin unter http://www.ostermagazin.de fortlaufend neue Inhalte. Die Texte, Bilder und Filme sind crossmedial angelegt. Die Aktion lebt von Vernetzung. Kirchengemeinden und Kirchenkreise sowie kirchliche Einrichtungen sind sehr herzlich eingeladen mitzumachen. Ihre Anregungen und Hinweise können Sie an ostermagazin@evlka.de senden.  Sie können das Magazin auch in Ihre multimedialen Aktionen einbinden und zum Anlass nehmen für eigene Nachrichten zu Ostern, für musikalische Aktionen oder gemeinsame Gottesdienste zuhause oder auch für Tutorials fürs Kochen oder Basteln.  Die Hashtags #OsterMut, #OsterFunken und #Hoffnungswege dienen der Vernetzung.

 

Soweit heute Morgen in Kürze. Ich schließe mit der sehr tröstlichen heutigen Tageslosung: Du bist meine Hilfe; verlass mich nicht und tu die Hand nicht von mir ab, du Gott meines Heils! (Psalm 27,9 )

Mit herzlichen Grüßen

Ihr

Michael Hagen

Superintendent

Ev.-luth. Kirchenkreis Neustadt Wunstorf

Silbernkamp 3

31535 Neustadt

Tel.: 05032 5993

Aktuelles 23.3.2021

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schwestern und Brüder,

zur für unsere Kirchenleitung überraschenden Bitte um den Verzicht von Präsenzgottesdiensten u.a. übersende ich Ihnen folgende Informationen:

Gottesdienste von Gründonnerstag bis Ostern

Empfehlungen zur Entscheidungsfindung über das Stattfinden oder Absagen von Präsenz-Gottesdiensten und ggf. für die Gestaltung der Gottesdienste in den Tagen von Gründonnerstag bis Ostermontag werden wir vermutlich erst Anfang nächster Gottesdienste erhalten. Wir werden dringlich gebeten bis dahin so weit wie möglich zweigleisig zu planen und bei digitalen Formen die Zusammenarbeit mit solchen Gemeinden zu suchen, die auf diesem Feld schon Vorbereitungen getroffen haben (s. A.)!

Corona Tests in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen

Im Anhang erhalten Sie weiterhin Informationen aus dem Landesjugendpfarramt zu Corona Selbst-Schnelltests in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Wenn Sie vor und in den Osterferien Veranstaltungen planen, nehmen Sie die bitte zur Kenntnis (s.A.).

7.500 € KrankhausSeelsorgeprojekt in Brasilien

Inzwischen gibt es im unmittelbaren Umfeld unserer Partnerschaftsarbeit in Brasilien die ersten, die an Corona verstorben sind. Brasilien ist nach den USA am stärksten von der Pandemie betroffen. Umso erfreulicher ist, dass aus unserem Kirchenkreis mit Förderung durch die Landeskirche jetzt mit 7.500 ein KrankhausSeelsorgeprojekt i der Synode Uruquai gefördert werden kann.

Umfrage zur Gottesdienstvorbereitung

Die Vorbereitung von Gottesdiensten ist immer wieder eine Herausforderung – nicht erst seit Corona. Was hilft dabei? Und wie könnte man digitale Möglichkeiten sinnvoll dafür nutzen? Um diese Frage geht bei beigefügter Umfrage (s. A.).

Wiederbesetzung der Pfarrstelle in Corvinus

Pastorin Franziska Oberheide, langjährige Schulpastorin an der ev. IGS in Wunstorf, wird im Sommer zur Corvinuskirchengemeinde in Wunstorf wechseln. Vor ihr war dort Pastorin Dr. Ina Schaede, die nach ihrer Elternzeit mit ihrem Mann nach Lüneburg geht. Er wird dort Regionalbischof.

Team Kirchenkreissozialarbeit und Gemeinwesendiakonie

Als Nachfolgerinnen für unseren ehemaligen Kirchenkreissozialarbeiter Herrn Roth haben wir gemeinsam mit dem Diakonieverband Hannover-Land mit Janet Breier und Annette Holaschke zwei starke Frauen für unser künftiges Team Kirchenkreissozialarbeit und Gemeinwesendiakonie gewinnen können. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit beiden und wünschen Ihnen einen guten Start (s.A.)!

Konfirmationen

Auch wenn Konfirmationen bei der derzeitigen Infektionslage eher schwierig sind, denken Sie bitte daran, die Namen der Konfirmandinnen und Konfirmanden für die Weitergabe an die Presse rechtzeitig an die Superintendentur zu geben!

Die Friedenstaube - Neuigkeiten zum Nachdenken, Nachlesen und Mitmachen

Zukünftig gibt es Informationen und Hinweise zum Themenkomplex Frieden über den ca. 1x im Monat erscheinenden Newsletter „Die Friedenstaube – Neuigkeiten zum Nachdenken, Nachlesen und Mitmachen“ (s. A.).

Ostern to go

Falls jetzt viele unserer Planungen für Ostern ausfallen sollten, gibt es auf der Homepage des Michaelisklosters u.a. die nette Idee, kleine Tüten mit einem Ostern to go zu packen und den Leuten vor die Tür zu stellen oder an öffentlichen Plätzen auszulegen: https://www.michaeliskloster.de/in-zeiten-von-corona/ideen-fuer-passion-und-ostern/Ostern-to-go . Auch Freiluftandachten oder Gebetsstationen an Karfreitag auf Friedhöfen könnten eine Idee sein. All das sind ermutigende Zeichen, dass das Leben stärker ist als der Tod und die Angst vor Corona!

In diesem Sinne mit herzlichen Grüßen

Ihr

Michael Hagen

Superintendent

Ev.-luth. Kirchenkreis Neustadt Wunstorf

Silbernkamp 3

31535 Neustadt

Tel.: 05032 5993

Aktuelles 12.3.2021

Liebe Schwestern und Brüder, sehr geehrte Damen und Herren,

seit einem Jahr feiern wir Gottesdienste unter Corona-Bedingungen. Viel Neues und Ungewohntes wurde ausprobiert. So wurde zum Sonntag Laetare vor einem Jahr auch der den ersten youtube-Gottesdienstes der Landeskirche produziert. Mit meiner heutige Mail  erhalten Sie u.a. die Frage nach Erfahrungen mit digitalen Abendmahl:

Digitales Abendmahl

In Zeiten der Corona-Pandemie haben manche Gemeinden „digitales Abendmahl“ gefeiert. Neue Erfahrungen wurden gemacht – die einen sind von solchen Abendmahlsformen sehr angetan, andere skeptisch, wiederum andere stehen einer solchen Form ablehnend gegenüber. Diese Erfahrungen sollen nun theol. Reflektiert werden. Dazu wird um unsere Unterstützung gebeten (s. Anhänge A, B).

OP-Masken

Es gibt in der Superintendentur noch einen größeren Vorrat besonders an OP-Masken. Bei Interesse melden Sie sich. Sie können an Gottesdienstbesucher*innen und Ehrenamtliche weitergegeben werden.

Online-Veranstaltungen zum assistierten Suizid

Mit einem angehängten Programmflyer möchte ich Sie auf eine Veranstaltungsreihe der Ev. Akademie Loccum, des Zentrums für Gesundheitsethik und des Zentrums für Seelsorge und Beratung alle Pastor*innen und Seelsorger*innen zum assistierten Suizid aufmerksam machen (s. Anhang).

Kurzandacht zum Wochenende

Unter dem Motto „AN Dich geDacht“ gibt es auch diesmal aus Corvinus eine Kurzandacht zum Wochenende! Sie ist direkt auf Youtube unter folgendem Link abrufbar: https://youtu.be/0zVNsiaBbII  . Auch auf der Homepage der KGM wird sie demnächst eingestellt: https://corvinuskirche-wunstorf.wir-e.de/aktuelles

Bitte geben Sie doch all diese Hinweise auch an all Ihre Kirchenvorsteher*innen u.a. interessierte Ehrenamtliche weiter. Ansonsten wünsche ich Ihnen einen gesegneten Sonntag. Mitten in der Passionszeit ruft dieser Sonntag Laetare schon mit seinem Namen auf: „Freut euch!“

In diesem Sinne mit herzlichen Grüßen

Ihr

Michael Hagen

Superintendent

Ev.-luth. Kirchenkreis Neustadt Wunstorf

Silbernkamp 3

31535 Neustadt

Tel.: 05032 5993

Aktuelles 7.3.2021

Liebe Lesende,

ich melde mich erst am Ende des heutigen 3. Sonntags der Passionszeit, da die neue Corona-Verordnung erst am gestrigen Samstagabend, den 6.3.2021 veröffentlicht wurde. Aus der Landeskirche gibt es dazu einige Hinweise für den kirchlichen Alltag. Außerdem leite ich Ihnen einige weitere Hinweise und Anregungen zu:

Neue Corona-Verordnung

Die Verordnung gilt ab Montag, den 08. März 2021 und tritt mit Ablauf des Palmsonntags, den 28. März 2021 außer Kraft. Wie die Regeln zur Karwoche und Ostern aussehen werden, ist somit noch offen. Der geistliche Vizepräsident Dr. Charbonnier im LKA schreibt in seiner heutigen Rundmail (s. Anlage): Es bleibt uns nur, die Entwicklung der Infektionslage in den nächsten Wochen zu verfolgen, um abschätzen zu können, ob sich wesentliche Änderungen bei den Verordnungen abzeichnen. Die Veränderungen in kirchlichen Handlungsfeldern sind gegenüber den Vorschriften der bisherigen Verordnung eher gering. Sie finden – wie immer – die Änderungen gelb markiert in den „Handlungsempfehlungen in den Kirchen der Konföderation“ (s. Anhang) sowie im Netz unter: http://handlungsempfehlungen.landeskirche-hannovers.de.

Corona-Testinfos

Dokumentation bei Gottesdiensten in der Corona-Zeit

Sup. Lechler aus dem KK Nienburg berichtet von dem Anruf eines Gottesdienstbesuchers aus seinem Kirchenkreis, dass er sich für die nächsten drei Wochen in Quarantäne begeben muss: er saß  im Gottesdienst vor oder hinter einer Person, die inzwischen positiv auf das Corona-Virus getestet worden ist.  Durch die Tatsache, dass in seiner Gemeinde nicht nur die persönlichen Daten der Gd.-Besuchenden aufgenommen, sondern diese auch zu einem bestimmten Platz geführt werden, was ebenfalls dokumentiert wird, mussten nur die unmittelbar um die betreffende Person herum Sitzenden in Quarantäne geschickt werden, nicht aber die Gesamtzahl der Besucher/innen. Da ein solches Verfahren nicht in allen Gottesdiensten praktiziert wird, empfiehlt er seinen Gemeinden dringend ebenso zu verfahren. Am besten geht dies, indem Sie Sitzpläne Ihrer Kirche fertigen, in welchen die zu besetzenden Plätze markiert sind und in die die diensthabenden Kirchenvorsteher/innen die jeweiligen Namen einschreiben können!

Einzelkelche / -becher für Abendmahlsfeiern

Bei ihrer Suche nach Einzelkelchen / -bechern für Abendmahlsfeiern in Coronazeiten hat Pastorin Norzel-Weiß Kontakt zu sehr netten Leuten der Töpferei Schäfer in Telgte aufgenommen, die das Abendmahlsgerät für die Kirchentage herstellen. Sie freuen sich besonders in dieser Zeit über Aufträge: www.toepferei-schaefer-telgte.de

Predigtmeditation für den kommenden Sonntag Lätare

Ebenfalls gibt Frau Norzel-Weiß eine Predigtmeditation im christlich-jüdischen Kontext zu Joh. 12,20-24 für den Sonntag Lätare gerne zum Teilen weiter (s. A.).

Online-Fortbildungstag Zentrum für Seelsorge und Beratung

Gerne leite ich Ihnen auch angehängtes digitales Fortbildungsangebot „Übersehen und wirksam  -  Schamgefühle in der (Alten-)Seelsorge“ am 10. April 2021 weiter (s. A.).

Das wäre das Neueste in Kürze. Gleich um 18h feiern wir gemeinsam mit unseren brasilianischen Partner*innen im Rahmen einer Zoomvideokonferenz eine Passionsandacht und morgen sehen sich vermutlich viele von uns bei der 2. digitalen Kirchenkreissynode. Hier werfen die Vorbereitungen der Visitation unseres Kirchenkreises im Herbst durch unsere Regionalbischöfin Frau Dr. Bahr und Erstellung einer Konzeption unseres Kirchenkreises für den Planungszeitraum 2023-2028 ihre Schatten voraus.

 

Mit herzlichen Grüßen und seien Sie behütet

Ihr

Michael Hagen

Superintendent

Ev.-luth. Kirchenkreis Neustadt Wunstorf

Silbernkamp 3

31535 Neustadt

Tel.: 05032 5993

Aktuelles 20.2.2021

Liebe Lesende,

vor einem frühlingshaften Wochenende erreichen Sie noch einige weitere Infos aus dem Superintendentur:

Osternachtskerzenaktion des Landesbischofs - keine Termine mehr frei

Überwältigend war die positive Resonanz auf das kurzfristige Angebot des Landesbischofs, Osternachtskerzen in Gemeinden zu bringen. Inzwischen sind keine Termine mehr frei.  Alle, die am Wochenende Besuch vom Landesbischof bekommen, wurden gestern informiert. Wenn keine Mail kommt, wird versucht, Sie für die weiteren Termine einzuplanen bzw. werden Sie noch einmal angesprochen, um nach Alternativen an nicht so hoch frequentierten Tagen zu suchen.

Telefonandachten

Wochenandachten aus dem Kirchenkreis sind ab sofort auch über die Telefonnummer 05031-5194761 abrufbar. Die Inhalte werden jeweils freitags ausgetauscht. Bitte informieren Sie Ihre Gemeindeglieder über dieses Angebot.

Hoffnungszeichen

In einer Zeit, wo viele Menschen zunehmend zermürbt und entmutigend sind bietet die Nordkirche  ein Segensbändchen aus Samenpapier an. Um durch dieses Frühjahr gemeinsam auf #hoffnungswegen unterwegs sein, ist es guter Wegbegleiter. Hierzu der Link: https://www.bestellung-nordkirche.de/giveaways/segensbaendchen-aus-samenpapier/segensbaendchen-aus-samenpapier

Sind Kinder systemrelevant? - Spabetti unter Hochspannung

Gerade eben erreichte mich noch ein offener Brief des Netzwerkes der Frühen Hilfen in Neustadt am Rübenberge, den ich gerne weiterleite (s. Anhang).

Kirchenmusikstipendium 2021

Im Anhang erhalten Sie auch den Flyer und den Einleger mit detaillierten Informationen zum diesjährigen Kirchenmusikstipendium im Sprengel Hannover.

 

Und so grüße ich Sie mit einem Vers aus dem Psalm des kommenden Sonntags: „Er hat seinen Engeln befohlen, dass sie dich behüten auf allen deinen Wegen“ (Ps. 91,11)

Ihr

Michael Hagen

Superintendent

Ev.-luth. Kirchenkreis Neustadt Wunstorf

Silbernkamp 3

31535 Neustadt

Tel.: 05032 5993

Aktuelles 17.2.2021

auch heute möchte ich Sie mit einigen kurzen Informationen aus der Superintendentur versorgen:

Sonderzuweisung des KK zu Ostern

Wie auch schon zu Weihnachten hat der Kirchenkreisvorstand beschlossen, dass alle KGM für die Ostergottesdienste eine einmalige Sonderzuweisung in Höhe von 500 € erhalten. Gern kann diese gerade auch für Honorare von Musikern dienern, die in der Pandemie z.T. erhebliche Verdienstausfälle haben.

Fördermöglichkeiten von Kirchenmusik in der Pandemie gefragt werden, geben wir heute noch einmal unsere

Gern weise ich auf Bitte des Landeskirchenamtes noch einmal auf die derzeitige Regelung von Fördermöglichkeiten der Kirchenmusik hin. OLKR Dr. Klaus Grünwaldt schreibt: Wir fördern Kirchenmusik in Gottesdiensten und musikalischen Andachten so, dass wir die Honorarkosten von kleinen Ensembles oder Solist*innen mit bis zu 50 % bezuschussen. Diese Regelung gilt bis zum 30.09.2021. Wenn Sie ein Konzert planen, das zu einem späteren Zeitpunkt in diesem Jahr, zu dem solche Veranstaltungen wieder erlaubt sind, stattfinden soll, können auch dafür Anträge gestellt werden. Hier gilt weiterhin die Regelung, dass bei der Landeskirche bis zu 20 % der Honorarkosten beantragt werden können. Sollte das Konzert zu diesem Zeitpunkt aufgrund der Pandemie nicht stattfinden können, ist eine Verschiebung der Veranstaltung möglich. Dieses ist rechtzeitig schriftlich bei uns zu beantragen. Bitte richten Sie Ihre für mehrere Gottesdienste oder Andachten gesammelten Anträge formlos mit kurzer Projektbeschreibung und Kosten- und Finanzierungsplan an Imke.Marks@evlka.

Erneute Meldung der Gottesdienste nach der Verlängerung des Lockdowns

Wenn das erforderliche Hygienekonzept jeweils bei den Behörden vorliegt, ist lt. Auskunft des LKA eine erneute Meldung der Gottesdienste nach der Verlängerung des Lockdowns wohl „Höflich“, aber rechtlich nicht erforderlich.

Ausweitung der Sonderurlaubsmöglichkeiten für Pastor*innen

Infolge der pandemiebedingten Änderung bzw. Anwendung der Niedersächsischen Sonderurlaubsverordnung (Nds. SUrlVO) werden auch die Sonderurlaubsmöglichkeiten für Pastor*innen (aufgrund des Verweises in § 14 der Urlaubsverordnung) ausgeweitet.

  1. In Fällen einer schweren Erkrankung eines Kindes, welches das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist oder in Fällen, um für eine*n pflegebedürftige*n nahe*n Angehörige*n in einer akut aufgetretenen Pflegesituation eine Pflege zu organisieren oder sicherzustellen, ist die Möglichkeit der Inanspruchnahme zusätzlichen Sonderurlaubs unter Weitergewährung der Bezüge eröffnet worden. Im Vorgriff auf die Änderung der Nds. SUrlVO ist den Pastor*innen und Kirchenbeamt*innen bereits Sonderurlaub nach Maßgabe des anliegenden Verordnungsentwurfs zu gewähren. (Das Schreiben des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport vom 08.12.2020 zur Vorgriffsregelung liegt mit dem Entwurf zur Änderung der Nds. SUrlVO einschließlich der Begründung dazu an.)
  2. In Fällen, in denen die Betreuung eines Kindes in einer Einrichtung (z. B. Kindertagessstätte, Schule) auf Grund der COVID-19-Pandemie nicht möglich ist, eine alternative Betreuung des Kindes nicht sichergestellt werden kann, die Möglichkeiten des zumutbaren häuslichen Arbeitens bei der gleichzeitigen Betreuung des Kindes nicht genutzt werden kann und andere Möglichkeiten nicht in Betracht kommen, kann Sonderurlaub unter Weitergewährung der Bezüge gemäß § 11 Abs. 2 Nds. SUrlVO - wie in dem Schreiben des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport vom 21.01.2021 (Anlage) beschrieben – gewährt werden.

Inwieweit diese oder ähnliche Regelungen auch für die privatrechtlich angestellten Mitarbeiter*innen gelten, erfahren Sie in der Personalabteilung unseres Kirchenamtes.

 

Mit der heutigen Losung aus Psalm 65, Vers 6 „Du bist die Zuversicht aller auf Erden und fern am Meer.“ Grüße ich Sie ganz herzlich

Ihr

Michael Hagen

Superintendent

Ev.-luth. Kirchenkreis Neustadt Wunstorf

Silbernkamp 3

31535 Neustadt

Tel.: 05032 5993

Aktuelles 13.02.2021

Liebe Lesende,

anbei leite ich Ihnen am Vorabend zum letzten Sonntag vor der Passionszeit ohne weitere Ergänzungen die aktuelle Corona-Rundmail aus dem Landeskirchenamt weiter!

Einen gesegneten Sonntag

 

Ihr

Michael Hagen

Superintendent

Ev.-luth. Kirchenkreis Neustadt Wunstorf

Silbernkamp 3

31535 Neustadt

Tel.: 05032 5993

 

An die Kirchenvorstände und Pfarrämter (über die Superintendenturen)

An die Kirchenkreisvorstände und Superintendenturen

An die Leitungen der landeskirchlichen Einrichtungen

Der Regionalbischöfin und den Regionalbischöfen zur Kenntnis

 

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schwestern und Brüder,

wenn die Witterung nicht so frostig wäre, könnte man an eine Wüstenwanderung denken… Zur Wüstenwanderung des Volkes Israel gehörte das „hadern“ und „murren“ (vgl. 2. Mose 17) – Worte, die wir vielleicht auch deswegen in unserem Alltagssprachgebrauch kaum noch verwenden, weil wir solch lang anhaltende, kollektive Wüstenzeiten kaum kannten. Moses‘ Reaktion auf das Murren des Volkes: Er betete zu Gott – Martin Luther schreibt sogar: „Er schrie zu Gott“. Und Gott antwortete und schenkte Wasser, Leben, Zukunft. Aber auch nur für die nächste Strecke. Auch sein Volk hatte noch einen längeren Weg vor sich.

Für unseren Weg durch die Pandemie geben wir, die Mitglieder der Corona-Taskforce, wieder einige Empfehlungen und Hinweise:

Das Land Niedersachsen hat die Niedersächsische Corona-Verordnung überarbeitet. Sie gilt vom 13.02.2021 bis einschließlich 07.03.2021. Sie enthält nur kleine Änderungen für die kirchliche und diakonische Arbeit gegenüber der bislang geltenden Verordnung. Wir haben diese Änderungen – wie gewohnt gelb markiert – in die Handlungsempfehlungen aufgenommen. Sie finden diese Datei in der Anlage wie auch auf der bekannten Seite im Netz: http://handlungsempfehlungen.landeskirche-hannovers.de.

Ebenso gilt weiterhin, dass Sie Fragen gerne per Email an Stefan Riepe, Fachplaner für Besuchersicherheit und Hygienebeauftragter für Veranstaltungen in der Evangelischen Medienarbeit stellen können (stefan.riepe@evlka.de).

Neustrukturierung der Empfehlungen, Materialien und Informationen auf der landeskirchlichen Website:

Wir haben die Zeit zwischen zwei Corona-Verordnungen dazu genutzt, um die Sammlung von Handlungsempfehlungen auf der Webseite der Landeskirche neu zu strukturieren und damit – so hoffen wir – für Sie übersichtlicher zu machen. Sie finden nun ganz oben auf der Seite https://handlungsempfehlungen.landeskirche-hannovers.de die jeweils aktuellen und grundlegenden Handlungsempfehlungen (Hauptdokument) auf Basis der zur Zeit gültigen Corona-Verordnung. Dieses Dokument beinhaltet neben den rechtlichen Regelungen auch die für alle Bereiche und kirchlichen Handlungsfelder gültigen Hygieneregeln.

Dieses Hauptdokument wird ergänzt durch Handlungsempfehlungen für einzelne kirchliche Bereiche, z.B. die Kirchenmusik und die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, in denen die besonderen Hygieneregeln für das jeweilige Handlungsfeld beschrieben sind. Sie haben sich zu den bisherigen gleichlautenden Dokumenten inhaltlich nicht verändert, sind aber gekürzt und vereinheitlicht worden. Diese handlungsbereichs-spezifischen Dokumente müssen immer mit dem o.g. Hauptdokument, das ständig der aktuellen Verordnungslage angepasst wird, abgeglichen werden. Maßgeblich sind immer die Empfehlungen im Hauptdokument.

In zwei weiteren Abschnitten finden Sie die zusätzlichen Materialien wie z.B. Muster-Hygienekonzepte oder andere Vorlagen, weitere rechtliche und fachliche Hinweise und Informationen von Landeskirche oder Dritten. Hinzu kommen Informationen zu Dienstrechtlichen Fragen, zur Arbeit von Gremien auf Kirchengemeinde- und Kirchenkreisebene und zu Kindertagesstätten.

Hygienehinweise für das Angebot von Impfpatenschaften in Kirchengemeinden:

In vielen Regionen der Landeskirche werden zurzeit Impfpatenschaften entwickelt und angeboten, mit denen insbesondere ältere Menschen bei der Vereinbarung eines Impftermins und bei der Impfung selbst begleitet werden. Diese Initiativen begrüßen wir sehr. Um Sie bei der Umsetzung zu unterstützen, haben wir Hygienehinweise erstellt, die Sie im Anhang sowie auf der Website unserer Handlungsempfehlungen unter „Weitere Informationen“ finden.

Schutzimpfung gegen das Coronavirus:

Vor kurzem wurde eine Bundesverordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus veröffentlicht. Darin wird u.a. die Priorisierung der Anspruchsberechtigten vorgenommen. In § 2 Abs. 1 Satz 2 werden „Personen, die in stationären und teilstationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind“ genannt. Im Begründungstext zu diesem Satz der Verordnung werden neben Ärztinnen, Ärzten und Pflegekräften u.a. auch Seelsorgerinnen und Seelsorger genannt. Wir klären in Gesprächen mit dem Land und dem Bund, welcher Kreis der Seelsorgerinnen und Seelsorger zu diesem Kreis der prioritär Anspruchsberechtigten gehört. Sobald wir verlässliche Informationen dazu haben, teilen wir Ihnen dies mit.

Weitere Hinweise:

Öffentlichkeitsarbeit: Bitte achten Sie darauf, dass auf Fotos die dargestellten Personen medizinische Masken tragen – auch wenn sie mit Abstand zueinander stehen. „Offizielle“ Fotos haben immer Vorbildcharakter für den Umgang mit Hygieneregeln im Raum der Kirche. Falls Sie Fotos aus der „Vor-Pandemie-Zeit“ verwenden, die Personen ohne Masken und ohne Abstandswahrung zeigen, vermerken Sie bitte deutlich, dass das Foto vor der Pandemie erstellt wurde.

Politische Äußerungen gegenüber der Landesregierung: Uns ist bewusst, dass es örtliche oder auch überregionale Problemlagen gibt, so dass konkrete Anliegen an die Landesregierung herangetragen werden sollen. Aus gegebenem Anlass möchten wir – wie auch das Diakonische Werk in Niedersachsen – darauf aufmerksam machen, dass alle diese Anliegen durch die kirchenleitenden Organe der Landeskirche und die Bevollmächtigten der Konföderation gegenüber der Landesregierung vertreten werden. Durch Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 Loccumer Vertrag haben sich die Kirchen selbst verpflichtet, untereinander eine enge Zusammenarbeit zu pflegen, um ihre Anliegen gegenüber dem Staat einheitlich zu vertreten. Einzelne Schreiben kirchlicher Körperschaften, die nicht miteinander abgestimmt sind, können beim Land Irritationen auslösen und sind nach unserer Einschätzung nicht geeignet, zu einer Verbesserung oder zur Lösung von Problemen beizutragen, weil sie beispielsweise in unterschiedliche Richtungen gehen oder unterschiedliche Schwerpunkte bilden. Daher möchten wir Sie bitten, Ihre Anliegen zunächst an die Geschäftsstelle der Konföderation (OLKR‘n Dr. Kerstin Gäfgen-Track, OLKR‘n Andrea Radtke) oder an das Diakonische Werk evangelischer Kirchen in Niedersachsen e.V. bzw. die zuständige Abteilung im Landeskirchenamt (OLKR Hans-Joachim Lenke) heranzutragen. Im Gespräch kann dann erörtert werden, wie die Anliegen, ggf. gemeinsam, weiterverfolgt werden können. Von unabgestimmten Einzelschreiben kirchlicher Körperschaften an die Landesregierung bitten wir somit abzusehen.

Gute Aussichten zum Schluss:

Osterfunken: Osterfunken sind Orientierungspunkte in der Dunkelheit. Sie werden in der Osternacht zu einem großen Osterfeuer, das die Nacht erhellt. Sie senden die Botschaft der Liebe Gottes auch da, wo physische Begegnung nicht möglich ist. Sie finden unter osterfunken - Osterfunken (wir-e.de) Ideen für Kinder und Familien, Aktionen, Projekte, Andachten und Gottesdienste in den Kirchengemeinden zur Passions- und Osterzeit zum Mitfeiern und Mitsingen, am Küchentisch oder in der Kirche, drinnen oder draußen, analog oder digital.

Wir, die Mitglieder der Corona-Taskforce, wünschen Ihnen einen gesegneten Beginn der Passionszeit!

Herzliche Grüße

Ihr Ralph Charbonnier

 

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Dr. theol. Ralph Charbonnier

Theologischer Vizepräsident

des Landeskirchenamtes Hannover

Rote Reihe 6

30169 Hannover

Tel.: 0511-1241-324

www.evlka.de

Aktuelles 31.01.2021

Liebe Lesende,

am letzten Sonntag der Epiphaniaszeit erhalten Sie wieder einige Hinweise von mir und aus dem Landeskirchenamt:

Zur Arbeitsschutzverordnung

Am 27. Januar 2021 ist die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung der Bundesregierung in Kraft getreten. In dieser Verordnung werden zunächst für einen bis zum 15. März 2021 befristeten Zeitraum zusätzliche Maßnahmen des betrieblichen Arbeitsschutzes festgelegt, die von allen Arbeitgebern verbindlich umzusetzen sind. Es geht hier insbesondere um Maßnahmen zur Reduzierung von Kontakten im dienstlichen Kontext. Für den Bereich der Kirchengemeinden dürften hiervon insbesondere die Organisation der Arbeit im Pfarrsekretariat, die Sitzungstätigkeit und Durchführung von Besprechungen betroffen sein. Bei Bedarf sind den Mitarbeitenden medizinische Gesichtsmasken (sog. OP-Masken) oder Masken mit FFP2/KN95/N95-Standard ohne Ausatemventil) zur Verfügung zu stellen. Alle Details, die für Sie im kirchlichen Kontext wichtig sind, haben wir im aktualisierten „Hygienekonzept für Gemeindehäuser und kirchliche Gebäude“ zusammengestellt (s. Anlage). Die Änderungen sind grün gekennzeichnet. Weitere Informationen zur SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung finden Sie hier. Mitarbeitende ihres Kirchen(kreis)amtes haben auf diesem Feld inzwischen weitreichende Erfahrungen, so dass Sie auch dort Unterstützung erfahren können.

Zu Hygienekonzepten für Friedhöfe

Seit Inkrafttreten der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen sind Gottesdienste und Andachten über zehn Personen bei den zuständigen örtlichen Behörden anzuzeigen. Vor Ort werden sehr unterschiedliche Erfahrungen mit dieser Vorschrift und der praktischen Umsetzung gemacht, dies legen zumindest die verschiedenen Berichte nahe, die uns erreicht haben. Es hat sich herausgestellt, dass vereinzelt Kommunen auch erwarten, dass geplante Trauerfeiern auf kirchlichen Friedhöfen angezeigt werden. Für den Fall, dass Ihre Kommune ein solches, speziell auf die Friedhofssituation bezogenes Hygienekonzept erwarten, haben wir ein „Muster-Hygienekonzept Friedhof“ entworfen (s. Anlage). Somit können Sie dieses Hygienekonzept, das bei allen Trauerfeiern einzuhalten ist, den Behörden zur Verfügung stellen.

Falls Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich bitte per Email an Stefan Riepe, Fachplaner für Besuchersicherheit und Hygienebeauftragter für Veranstaltungen in der Evangelischen Medienarbeit (stefan.riepe@evlka.de).

Fragen und Antworten zu Trauerfeiern

Aus den sehr ausführlichen Handlungsempfehlungen vergangener Woche haben sich im Nachbarkirchenkreis Nienburg  einige Fragen ergeben, die die Trauerfeiern betreffen. Vielleicht helfen die Antworten dazu auch einigen von uns (s. Anhang).

 „Gefühle digital zur Sprache bringen“ - Webinar zu Seelsorge und Beratung

Im noch andauernden Lockdown wird es immer wichtiger, in digitaler Kommunikation, Beratung und Seelsorge gut aufgestellt zu sein. Dazu gehört es, auch Gefühle digital in Worte zu fassen. Wie kann so etwas gehen und eingeübt werden? Darum geht es im angebotenen Online - Webinar „Gefühle digital zur Sprache bringen“.

Der angehängte Flyer bietet weitere Informationen und sagt auch, wie man sich anmelden kann.

Stationen zur Passionszeit und Ostern

Auch zur Passionszeit und Ostern möchte das Projekt „Aufbau einer ev. Bildungslandschaft“ wieder einen Stationenweg zur Verfügung stellen. Mit Pastor Christian Steinmeier, den Diakoninnen Claudina Baron-Turbanisch und Lea Jürgensen werden die Themenschwerpunkte und das Design entwickelt. Die Stationen sollen die Passion Jesu und den Ostermorgen erfahrbar machen. Neben Bibeltexten und Bildern werden auch verschiedene Persönlichkeiten der Passionsgeschichte ihre Perspektive der Geschehnisse darstellen. Die Koordinatorin dieses Projekte Frau Wiebke Nolte schreibt: „Wir versuchen die ersten Stationen zu Beginn der Passionszeit fertigzustellen, damit hier der Anfang des Weges dargestellt werden kann. Wer daran Interesse hat das Material zu Mitte/Ende Februar zu nutzen, sagt uns bitte Bescheid! Erste Eindrücke findet ihr im Anhang A.  Weitere Ideen sind z.B. einen Actionbound als digitales, interaktives Tool hierfür zu entwickeln, was auch für Konfis oder Jugendgruppen genutzt werden kann.

Die Bilder wurden von Christian Steinmeier gezeichnet (Judas.jpg; Römischer Hauptmann.jpg).“

Aktion #lichtfenster - Ein Zeichen der Solidarität für die Corona-Opfer

Seit vorletzten Freitag läuft die von Bundespräsident Steinmeier ins Leben gerufene und von der EKD unterstützte Mitmach-Aktion #lichtfenster zum Gedenken an alle Opfer in der Pandemie. Immer freitags zu Beginn der Dämmerung soll eine Kerze entzündet und ins Fenster gestellt werden. Fotos oder Videoclips davon sollen mit dem Hashtag #lichtfenster markiert in den Sozialen Medien geteilt werden.

Die EKD hat unter https://www.ekd.de/aktion-lichtfenster-62441.htm  eine Themenseite zusammengestellt, auf der die Aktion selbst sowie Teilnahmemöglichkeiten skizziert sind. Zudem gibt es Bildkacheln für Facebook, Instagram und Twitter. Für unsere Landeskirche gibt es inzwischen mit unserem Logo gebrandete Bildkacheln (siehe Anhang). Damit kann für die Aktion geworben werden, auch in Schaukästen und auf den Gemeinde-Homepages. Auf den Kanälen der Landeskirche werden künftig neben den Kacheln an jedem Freitagnachmittag Fotos und Videoclips mit dem Hashtag #lichtfenster veröffentlicht.

Damit aus den Kerzen ein Lichtermeer und ein sichtbares Zeichen der Anteilnahme und Solidarität wird, ruft die Landeskirche zum Mitmachen auf und freut sich auf kreative Beiträge: erleuchtete Kirchen- und Gemeindehaus-Fenster, besonders illuminierte Kirchen – egal wie, immer geht es darum ein Kerzen-Foto oder ein kurzes Video vom Anzünden bei Facebook, Instagramm, Twitter & Co (oder auch dem WhatsApp-Status) mit der Markierung #lichtfenster zu posten (und gerne auch mit der Markierung @kirchehannovers auf Twitter und Instagram sowie kirchehannovers auf Facebook). Natürlich kann auch eine Fürbitte oder ein Bibelvers hinzugefügt werden.

Auch Gemeinden ohne eigene Social-Media-Kanäle sollen zum Mitmachen ermutigt werden: Die Beiträge, die an die Social-Media-Redaktion (themen@evlka.de) geschickt werden, werden unter Angabe der absendenden Kirchengemeinde gepostet. Alle Beiträge werden gesammelt und später sichtbar für alle zusammengeführt. Das Beispiel der digitalen Krippenspiele rund um Weihnachten hat bereits eindrucksvoll gezeigt, wieviel Kreativität und Engagement dabei herauskommt. 

Ich hoffe, dass Sie diesen wunderbaren Wintertag etwas genießen können bzw. konnten. Gerade in dieser für viele von uns sehr anstrengenden und mühseligen Zeit, ist solch ein Tag wirklich ein großes Geschenk! Ich wünsche Ihnen für die neue Woche mit den Worten des Wochenspruches „Über dir geht auf der Herr, und seine Herrlichkeit erscheint über dir.“ (Jes 60, 2b) viele helle und ermutigende Momente und Kraft.

Mit herzlichen Grüßen auch von Herr R. Charbonnier aus demLandeskirchenamt

Ihr

Michael Hagen

Superintendent

Ev.-luth. Kirchenkreis Neustadt Wunstorf

Silbernkamp 3

31535 Neustadt

Tel.: 05032 5993

Aktuelles 23.01.2021

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schwestern und Brüder,

anbei erhalten Sie, wie schon angekündigt, die aktuellen Handlungsempfehlungen unserer Landeskirche. Entgegen der Hoffnung, dass Gottesdienste in der Zeit vom 25.01. bis zum 14.02.21 nicht bei den Ordnungsämtern gemeldet werden müssen, ist dies nun doch erforderlich. Unser geistl. Vizepräsident schreibt:

„Es werden kommen von Osten und von Westen, von Norden und von Süden, die zu Tisch sitzen werden im Reich Gottes.“ (Lk 13, 29) – der Wochenspruch für die morgen beginnende neue Woche verheißt Gutes. Er kommt so wohltuend einfach ohne einschränkende Abstandsregeln und Maskenauflagen daher. Danach sehnen wir uns. Noch ist es Verheißung. Aber als Verheißung vielleicht auch Hoffnung gebend.

Das Land Niedersachsen hat am Freitag, den 22.01.2021 die überarbeitete Fassung der Corona-Verordnung veröffentlicht. Die dort enthaltenen Bestimmungen gelten von Montag, den 25.01.2021 bis einschließlich Sonntag, den 14.02.2021.

Für unser kirchliches und diakonisches Handeln sind insbesondere folgende Änderungen relevant:

Alle Änderungen in den kirchlichen Handlungsfeldern (u.a. zu den neuen Regeln zu medizinischen Masken) haben wir in die Tabelle mit den Handlungsempfehlungen in den Kirchen der Konföderation aufgenommen (gelb markiert, s. Anlage).

Gottesdienste und Andachten,

die von zehn oder mehr Personen besucht werden, müssen nach § 9 Abs. 1, Satz 6 der Corona-Landesverordnung dem örtlichen Ordnungsamt mit Angaben zur Art, zum Ort, zum Zeitpunkt und zum Umfang mindestens zwei Werktage vor der Veranstaltung bekannt gemacht werden. Es besteht aber die Möglichkeit, dass Sie als Kirchengemeinde und Veranstalterin das Ordnungsamt über alle Gottesdienste und Andachten im Zeitraum der Gültigkeit der Verordnung gesammelt informieren. Um Sie bei dieser Anforderung zu unterstützen, haben wir das Ihnen bekannte Muster-Hygienekonzept der aktuellen Verordnung angepasst und um ein Formschreiben an die Ordnungsämter ergänzt (siehe Anlage). Sie müssen in dem Musterhygienekonzept nur Angaben zu Ihren örtlichen Gegebenheiten eintragen, die Kontaktdaten in dem Begleitschreiben an das Gesundheitsamt anpassen und dieses Schreiben mit dem Konzept beim Ordnungsamt einreichen. Sie finden diese Datei auch auf der bekannten Seite im Netz: http://handlungsempfehlungen.landeskirche-hannovers.de.

Ebenso gilt weiterhin, dass Sie Fragen gerne per Email an Stefan Riepe, Fachplaner für Besuchersicherheit und Hygienebeauftragter für Veranstaltungen in der Evangelischen Medienarbeit stellen können (stefan.riepe@evlka.de).

Kinder und Jugendarbeit:

In diesem Lockdown braucht es ein sorgfältiges Abwägen zwischen dem Infektionsschutz durch Kontaktbeschränkungen und der sensiblen Bewahrung der Rechte und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen auf Kontakt und Begegnung. Sie sind in dieser Situation besonders belastet. Es ist - gerade angesichts der Schließung der Schulen und Kindertagesstätten - wichtig, dass Kinder und Jugendliche nicht komplett isoliert werden, sondern weiter Kontakt zu Gleichaltrigen unter Wahrung des notwendigen Schutzes vor Infektionen haben. Die Corona-Verordnung des Landes ermöglicht  deshalb die Fortführung von Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit grundsätzlich nach § 2 Abs. 3 Nr. 8f und explizit im Bereich der Kirchen und Religionsgemeinschaften nach § 9 Absatz 1, um Kindern und Jugendlichen einen geschützten Raum zu geben, der ihnen hilft, diese Ausnahmesituation zu bewältigen.

Viele von Ihnen begleiten Kinder und Jugendliche auf vielfältige und phantasievolle Weise durch diese Zeit. Manche signalisieren uns die unzureichende digitale Infrastruktur vor Ort und eine mangelnde Ausstattung mit digitalen Medien in manchen Familien, die die Kontaktaufnahme erschweren. Andere beobachten, wie die dringend nötige Unterstützung beim Lernen in Familien nicht immer möglich ist. Die Einrichtung eines "Lernraums" in Ihrer Gemeinde könnte hier helfen. "Lernräume" werden auch noch auf längere Sicht hilfreich sein, um schulische Defizite auszugleichen sowie Kinder und Jugendliche hilfreich zu begleiten und den Kontakt zu ihnen aufzubauen bzw. zu halten. Solche "Lernräume", die auch vom Land Niedersachsen gefördert werden, können gegenwärtig gut geplant und vorbereitet werden, vielleicht in ökumenischer Kooperation. Finanzielle Fördermittel stehen für Ihre Initiative zur Verfügung. Bitte informieren Sie sich auf https://www.kirche-schafft-lernraum.de/.

Über die Vorgaben der aktuellen Corona-Verordnung in § 3 Abs. 4, Nr. 5f hinaus empfehlen wir, dass während präsentischer Angebote Kinder und Jugendliche im Alter von 6-15 Jahren eine Mund-Nasen-Bedeckung und ab 16 Jahren eine medizinische Maske nach FFP2/KN95/N95-Standard tragen.

Kirchenmusik:

Wenn Sie in Zeiten, in denen in Gottesdiensten Gemeindegesang verboten und Chorgesang erheblich eingeschränkt sind, Sänger*innen und Instrumentalmusiker*innen engagieren möchten, ist eine finanzielle Beteiligung an den anfallenden Honorarkosten durch die Landeskirche auch dann möglich, wenn keine Gemeindegruppen beteiligt sind. Diese schon im März 2020 getroffene Regelung wird bis zum 30.09.2021 verlängert.

Arbeitsschutz und Homeoffice:

Das Bundeskabinett hat den Entwurf einer SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales beschlossen. Voraussichtlich wird sie am 27.01.2021 in Kraft treten. Nach dieser Verordnung werden Arbeitgeber verpflichtet, ihren Mitarbeitenden bei Büroarbeiten oder vergleichbaren Tätigkeiten das Arbeiten im Homeoffice anzubieten. Lediglich wenn zwingende betriebliche oder dienstliche Gründe entgegenstehen, kann von einer Verlagerung dieser Tätigkeiten abgesehen werden. Für die Beschäftigten besteht keine Verpflichtung zur Annahme und Umsetzung des Angebots von Homeoffice.

 

Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Kraft und Einfallsreichtum, sich auf die immer wieder neue Situation einzustellen!

Mit herzlichen Grüßen, auch von den Mitgliedern der Taskforce sowie den besten Segenswünschen

Ihr Ralph Charbonnier

Dem schließe ich mich gerne an

Ihr

Michael Hagen

Superintendent

Ev.-luth. Kirchenkreis Neustadt Wunstorf

Silbernkamp 3

31535 Neustadt

Tel.: 05032 5993

Aktuelles 21.01.2021

Liebe Lesende,

u.a. auch auf Grund von Rückfragen zu der Berichterstattung nach den Beschlüssen der Bund-Länder-Konferenz zur Corona-Pandemie am Di., den 19.01.2021 zu Gottesdiensten erhalten Sie heute erste Hinweise nach den Beratungen am Dienstag in Berlin:

Gottesdienste und Zusammenkünfte

Da die zu erwartende Landesverordnung erst ab Montag, den 25.01.2021 gelten wird, finden die Gottesdienste und Zusammenkünfte bis einschließlich Sonntag, den 24.01.2021 noch nach den Regeln der derzeit gültigen Landesverordnung und den darauf abgestimmten Empfehlungen der Landeskirche statt. Diese sehen keine Anzeigepflicht von Gottesdiensten vor (Gottesdienste im öffentlichen Raum unterliegen selbstverständlich weiterhin in jedem Fall der Genehmigung der Behörden nach dem Ordnungsrecht). Auf Basis der vermutlich bis Freitag veröffentlichten Überarbeitung der Landesverordnung werden zum Wochenende die landeskirchlichen Empfehlungen überarbeitet und von mir weitergeleitet. Offensichtlich wird angestrebt, dass die einzelnen KGM nicht an die Ordnungsämter melden müssen, sondern eine Pauschalregelung von Seiten der Landeskirche verabredet wird. Die Einzelmeldungen beim Ordnungsamt zielen wohl eher auf andere Kirchen. Für am Montag geplante Beerdigungen gelten die bisherigen Regelungen. Zwei Tage Vorlaufzeit sind nach den neuen Regelungen wohl erlaubt.

Essensausgabe für BuT Berechtigte Schüler*innen

Der Regionsjugendring Hannover hat ein Projekt initiiert, in dem es um die kostenfreien Mittagessen für BuT berechtigte Schüler*innen geht. Da diese momentan keine Mahlzeiten in den Schulen bekommen und es zudem eine finanzielle Mehrbelastung der Familien bedeuten kann, sollen die Essen stattdessen im Jugendtreff ausgegeben werden. Die Testphase wird mit 2 Jugendzentren in Hannover und dem Projekt kurze Wege im Umland gestartet. Nach vorheriger Anmeldung der Tage und unter Angabe der BuT- Nummer und Namen können die berechtigten Familien das Essen in Einzelmenüschalen zum Mitnehmen beim Projekt kurze Wege abholen (s. Anhang).

Dies wird ab nächsten Montag, den 25. Januar montags bis freitags zwischen 11 und 13 Uhr möglich sein.  Bitte machen Sie auf dieses Angebot aufmerksam und legen die Infos aus! Heute und morgen bis 10 Uhr kann schon bestellt werden!

Mit herzlichen Grüßen aus dem sonnigen Neustadt. Gerade in dieser Zeit freut man sich über jeden Sonnenstrahl!

Ihr

Michael Hagen

Superintendent

Ev.-luth. Kirchenkreis Neustadt Wunstorf

Silbernkamp 3

31535 Neustadt

Tel.: 05032 5993

Aktuelles 19.01.2021

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schwestern und Brüder,

während gerade die Kanzlerin mit den Ministerpräsident*innen über eine Verlängerung und eine mögliche Verschärfung des Lockdowns berät, möchte ich Ihnen u.a. einige Ermutigungen zum (Mit-) Machen von ganz unterschiedlichen Gottesdiensten zusenden:

Bausteine für Passion und Ostern

Anregende Materialangebote, Ideen und Bausteine für Gottesdienste und Gemeindearbeit in der Passions- und Osterzeit unter Coronabedingungen erarbeitet derzeit eine landeskirchliche Arbeitsgruppe, zusammengesetzt aus Vertreter*innen der Bischofskanzlei, des Hauses kirchlicher Dienste, des Michaelisklosters Hildesheim und der Evangelischen Medienarbeit. Erste Angebote finden Sie ab 1. Februar unter www.osterfunken.de . Die Angebote reichen von Passionswegen, Ideen für die Arbeit mit Kindern und Senioren und zu unterschiedlichsten Gottesdienstformaten. Sie werden nach und nach erweitert. Sofern Sie selbst Ideen haben, die Sie in der Landeskirche teilen möchten, können Sie sie dort ebenfalls einbringen.

Workshop „Willkommen in Gottes Zoomraum“

Um die Vorbereitung und Durchführung von Gottesdiensten zum Mitmachen via Zoom wird es am Donnerstag, 11. Februar, in einem kostenlosen Zoom-Workshop gehen. Birgit Mattausch und Jan Meyer vom Michaeliskloster informieren darüber, worauf technisch und rechtlich zu achten ist und wie Gemeinschaft entstehen kann.

Anmeldung per Mail an Isabelle.marseille@evlka.de . Weitere Infos unter https://www.michaeliskloster.de/aktuelles/2021/01-19-ZoomraumGottes

Neue Handreichung Taufe - Anlage mit korrigiertem Dateinamen

Die vor kurzem postalisch versendete Mitteilung G1/2021 „Neue Handreichung zur Taufe“ enthält einen Link zu Materialien zur Taufe, der leider nicht mehr aktuell ist. Wenn Sie nach Materialien zur Taufe suchen, gehen Sie bitte auf die Website des Komm-Shops www.komm-webshop.de und geben dort im Suchfeld „Taufe“ ein. Dort werden Sie fündig. Im Anhang finden Sie die G-Mitteilung und die neue Handreichung in einer PDF-Version. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an OLKR Dr. Klaus Grünwaldt (klaus.gruenwaldt@evlka.de; Tel. 0511-1241-248).

Erneute Verschiebung der Visitation unseres Kirchenkreises

In der Hoffnung, dass dann alle, die möchten, geimpft und wieder unbeschwerte Begegnungen möglich sind, wurde die Visitation unseres Kirchenkreises durch Regionalbischöfin Frau Dr. Petra in den November diesen Jahres verlegt. Nach dem jetzigen Stadt der Planungen ist am So., d. 14.11. um 10h Vis. Godi in Liebfrauen (Volkstrauertag m. öffentlichen Gedenken); Mi., 17.11. um  8.30h Kirchenkreiskonferenz (Neustadt); Do., 18.11. um 18h Kirchenkreissynode und Fr., 19.11. um 16h bzw. 17h  Kirchenkreisvorstandsitzung.

Mit den zwei starken biblischen Trostworten aus der heutigen Losung  „Der HERR hat mich gesandt, zu trösten alle Trauernden“ (Jesaja 61,1.2 ) und dem biblischen Lehrtext „Selig sind, die da Leid tragen; denn sie sollen getröstet werden.“ (Matthäus 5,4) grüße ich Sie alle herzlich

Ihr

Michael Hagen

Superintendent

Ev.-luth. Kirchenkreis Neustadt Wunstorf

Silbernkamp 3

31535 Neustadt

Tel.: 05032 5993

Aktuelles 09.1.2021

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schwestern und Brüder,

ich wünsche Ihnen ein gesegnetes und frohes neues Jahr! Heute leite ich Ihnen ein neues Schreiben von der „Corona-Taskforce“ der Landeskirche mit den aktuellen Handlungsempfehlungen weiter. Ausserdem habe ich noch einige Hinweise aus dem Kirchenkreis:

Handlungsempfehlungen der Landeskirche

Hier gibt es Änderungen im Bereich der Abstandsregeln bei Gottesdiensten und Veranstaltungen im öffentlichen Raum, im Bereich der Aus-, Fort- und Weiterbildung, bei Einzel-Musikunterricht und Chorproben! Im Bereich KU wird sehr für digitalen Unterricht geworben. Bitte geben Sie diese Informationen in Ihren Gemeinden unbedingt weiter!

Rückblick Weihnachtsgottesdienste

In 20 von 27 Kirchengemeinden gab Präsenzgottesdienste. Diese stießen auf viel positives Echo, auch wenn die Beteiligung vielfach eher verhalten war. Auch bei den Freiluftgottesdiensten wurde sich an die Abstandsregeln und die Hinweise der Ordner gehalten.  Infektionen in Folge von diesen Gottesdiensten sind bisher nicht bekannt. Das von der Landeskirche initiierte Online-Anmeldesystem war sehr hilfreich. Neben den Präsenzgottesdiensten gab es eine ganze Reihe von alternativen Angeboten wie offene Kirchen mit Musik u. Lesungen, unterschiedlichste Onlineangebote oder in St. Johannes auf Wunsch ein geistlicher Hausbesuch mit Gebet und Segen vor der Haustür. In all diesen Bereichen wurde sehr viel Zeit und Kraft investiert. Dafür sei allen ganz herzlich gedankt. Durch gemeinsame ökumenische Gottesdienste sowohl in Wunstorf als auch Neustadt wurde sogar ein kleines Stück Kirchengeschichte geschrieben. Dafür sei allen ganz herzlich gedankt. Es war ein ganz anderes Weihnachten als sonst. Vielleicht sind wir seiner Botschaft dadurch viel näher gekommen!

Ökumenischen Kirchentagssonntag am 7.2.21

Am 7. Februar 2021 ist Ökumenischer Kirchentagsonntag! An diesem Sonntag, können und sollen landauf landab Gottesdienste im Geiste des Kirchentags gefeiert werden. Das Materialheft liegt jetzt vor. Interessierte und Gemeinden, die gerne feiern wollen und noch Anregungen suchen, finden diese auf unsere Webseite https://www.oekt.de/oekt-sonntag. Dort findet sich ebenfalls ein Formular, auf dem man seinen Gottesdienst eintragen kann, damit er für Interessierte auf oekt.de zu finden sein wird. Die Materialien beinhalten einen Entwurf aus katholischer und einen Entwurf auf evangelischer Tradition, einen Vorschlag für einen digitalen Gottesdienst und Vorschläge für ökumenische Treffen als „ökumenisches Türe ölen“ oder eine Lichterwanderung. Ein Blick zur Anregung lohnt sich sicher. Und noch ein weiteres Angebot für Sie und die Gemeinden: Auch wenn es mit dem Singen in Coronazeiten schwierig ist, möchten wir Sie doch auf unser Liederbuch SichtWeisen aufmerksam machen, zu beziehen über unsere Websitehttps://www.oekt.de/shop#product/84709/liederbuch-sichtweisen. Mengenrabatte sind über shop@oekt.de zu erfragen! 

Während ich diese Zeilen schreibe, findet gerade der Onlineworkshop der Öffentlichkeitsarbeit unseres Kirchenkreises mit knapp 20 Teilnehmenden statt. Ich bin Ihnen allen dankbar, dass Sie sich nicht entmutigen lassen und grüße Sie mit der diesjährigen Jahreslosung „Seid barmherzig, wie auch euer Vater barmherzig ist!“ (Lk. 6,36). Weit ab von manchen schrillen Tönen ist diese Zeit längst zu einer Erfahrungszeit gelebter Barmherzigkeit geworden. Sie wird auch eine Erzählung von der Bereitschaft sein, füreinander über alle Kräfte zu gehen, eine Erzählung vom wissenschaftlichen Eifer und Erfolg, vom Respekt vor alten Menschen, von ökumenischen Aufbrüchen und, und, und. Es könnte eine Geschichte der Barmherzigkeit werden (s. Bischof R. Meister an Neujahr).

In diesem Sinne mit herzlichen Grüßen

Ihr

Michael Hagen

Superintendent

Ev.-luth. Kirchenkreis Neustadt Wunstorf

Silbernkamp 3

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Tel.: 05032 5993

Aktuelles 13.01.2021

Guten Abend,

in der zweiten Woche des verschärften Lockdowns melde ich mich mit einigen Informationen:

Konfirmandenarbeit

Anbei übersende ich Ihnen ein Schreiben des Landeskirchenamtes zur Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden unter Bedingungen der Corona-Pandemie sowie aktualisierte Handlungsempfehlungen für dieses Arbeitsfeld, die mit der Corona-Taskforce der Landeskirche abgestimmt sind. Für Rückfragen steht Ihnen Frau OKRn Isabell Schulz-Grave zur Verfügung (Isabell.Schulz-Grave@evlka.de; Tel. 0511-1241-194; s. Anhänge A, B).

Diasporasonntag im Februar

Evangelische Kirchen in der Diaspora bekommen die Folgen der Coronapandemie besonders zu spüren. Um so wichtiger ist, dass der Diasporasonntag der derzeitigen Krise nicht zum Opfer wird. Ein Schreiben der Diasporaarbeit unserer Landeskirche und eine Arbeitshilfe für den Diasporasonntag leite ich hiermit weiter (s. Anhänge A, B).

Abschied von Frau C. Klein

Ende Februar scheidet nach gut 15jähriger Tätigkeit Frau C. Klein bei uns in der Superintendentur als Ephoralsekretärin aus. Sie geht dann in den wohlverdienten Ruhestand. Eine große Verabschiedung wird es nach dem jetzigen Stadt der Dinge vermutlich nicht geben können. Wer sich von ihr noch persönlich – vorzugsweise per Mail oder Telefon - verabschieden möchte, hat dazu noch bis zum 9. Februar Gelegenheit.

 

Mit herzlichen Grüßen aus dem gerade mal etwas winterlichen Neustadt

 

Ihr

Michael Hagen

Superintendent

Ev.-luth. Kirchenkreis Neustadt Wunstorf

Silbernkamp 3

31535 Neustadt

Tel.: 05032 5993

Aktuelles 29.3.2021

Liebe Lesende,

am Abend des heutigen Palmsonntags leite ich Ihnen die aktuelle Corona-Rundmail der Landeskirche weiter. In ihr wird deutlich, dass die gestern Abend veröffentlichte überarbeitete Fassung der niedersächsischen Corona-Verordnung zu wenigen Änderungen der kirchlichen Handlungsempfehlungen führt.

Mit herzlichen abendlichen Grüßen und eine gesegnete Kar- und Osterwoche

Ihr

Michael Hagen

Superintendent

Ev.-luth. Kirchenkreis Neustadt Wunstorf

Silbernkamp 3

31535 Neustadt

Tel.: 05032 5993

 

Corona-Rundmail

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Schwestern und Brüder,

noch nie in der langen Geschichte Gottes mit Israel wie auch mit den Christinnen und Christen ließ sich Gott festlegen, wo und wie er sich finden lässt. König David gegenüber lässt er sagen: „Habe ich doch in keinem Hause gewohnt seit dem Tag, da ich die Israeliten aus Ägypten führte, … sondern ich bin umhergezogen in einem Zelt als Wohnung.“ (2. Sam 7,6). Jesus weist darauf hin: „In meines Vaters Hause sind viele Wohnungen“ (Joh 14, 2). Und: „Denn wo zwei oder drei versammelt sind in meinem Namen, da bin ich mitten unter ihnen.“ (Mt 18, 20). Es hängt an IHM, gegenwärtig zu sein. Mit unseren Gottesdiensten bereiten wir IHM den Weg. Das werden Sie in Ihren Kirchengemeinden in diesem Jahr auf sehr unterschiedliche Weise tun – ob mit leiblicher Präsenz der Teilnehmenden oder digital, in Kirchen oder im Freien. Gott wird da sein, wo Sie ihn erwarten!

Hinsichtlich der wichtigen Frage und nicht leichten Entscheidung, in welcher Form Sie in der Karwoche und an Ostern Gottesdienste feiern, verweisen wir gerne auf den Brief des Bischofsrats vom 26. März 2021, der an alle Kirchenvorstände und Pfarrämter geschickt wurde und den wir noch einmal als Anhang dieser Email versenden.

Die überarbeitete Fassung der niedersächsischen Corona-Verordnung wurde gestern Abend veröffentlicht. Sie gilt vom Montag, den 29. März 2021 bis zum Ablauf des Sonntags, 18. April 2021.

Die wenigen Änderungen, die sich für die Handlungsempfehlungen in den Kirchen der Konföderation ergeben, haben wir – wie gewohnt – in der entsprechenden Tabelle gelb markiert. Sie finden sie in der Anlage wie auch im Netz unter: http://handlungsempfehlungen.landeskirche-hannovers.de.

Bitte beachten Sie, dass einzelne Vorschriften der Corona-Verordnung des Landes (z.B. Kontaktbeschränkungen) durch Allgemeinverfügungen der Landkreise und kreisfreien Städte abweichend geregelt werden können und diese letztlich verbindlich sind.

Zu Gottesdiensten:

Bezüglich der in § 9 genannten Regeln für Gottesdienste gab es gegenüber der bislang gültigen Fassung keine Änderungen.

In § 2 Abs 1a heißt es, dass „in der Zeit vom 2. April 2021 bis zum Ablauf des 5. April 2021 Ansammlungen von Personen in der Öffentlichkeit unzulässig sind“, dass aber u.a. die Vorschriften nach § 9, die sich auf Gottesdienste beziehen, davon unberührt bleiben. Gottesdienste im Freien werden hiernach nicht als Ansammlungen angesehen – was ja auch unserem Verständnis und unserer Praxis entspricht, Gottesdienste liturgisch zu gestalten... Bei Ansammlungen ist z.B. an ein Zusammenkommen am Osterfeuer zu denken, diese sind verboten.

Örtliche Behörden können unter bestimmten Bedingungen zwischen 21.00 Uhr und 05.00 Uhr des Folgetages Ausgangsbeschränkungen anordnen. Im Fall einer Anordnung sind Ausnahmen beim Vorliegen eines „triftigen Grundes“ vorzusehen. Hierzu zählen u.a. die Wahrnehmung einer beruflichen Tätigkeit und auch der Besuch von Gottesdiensten (§ 18 Abs 3 Satz 3). Falls Sie die Feier eines Osternachtgottesdienstes planen, empfehlen wir trotz dieser Ausnahmeregelung, diese zeitlich so einzurichten, dass diese nicht in die Zeit der Ausgangsbeschränkungen fallen (Wegezeiten eingerechnet).

Die Handlungsempfehlungen zum Abendmahl haben wir entsprechend der aktuellen Corona-Verordnung angepasst. Änderungen sind gelb markiert. Sie finden diese aktualisierte Fassung im Anhang sowie im Netz unter: Empfehlungen zum Abendmahl

Aktuell hat das Michaeliskloster Hildesheim Arbeitshilfen für Online-Gottesdienste auf seine Website gestellt. Hier der Link:

https://www.michaeliskloster.de/in-zeiten-von-corona/material-zoom-gottesdienste.

Falls Sie Fragen zu Details der Handlungsempfehlungen haben, wenden Sie sich bitte an Stefan Riepe, Hygienebeauftragter für Veranstaltungen in der Evangelischen Medienarbeit: stefan.riepe@evlka.de.

Online-Kollekten:

Ab sofort ist es in der hannoverschen Landeskirche möglich, die Pflicht- und Wahlpflicht-Kollekte als Online-Spende zu sammeln. Kirchengemeinden haben die Möglichkeit, die Hinweise und Links zu den vorgesehenen Kollekten in ihre Websites einzubinden. Sie werden über die Höhe der über ihre Website eingegangenen Gelder informiert. Zunächst sind nur die landeskirchenweiten Kollektenzwecke für die Pflicht- und Wahlpflichtkollekten wählbar. Die Einbindung der von den Kirchengemeinden frei bestimmbaren Wahlkollekten kann voraussichtlich erst Ende des Jahres realisiert werden, da der Abstimmungsbedarf mit den Kirchengemeinden und die Programmierung sehr aufwändig sind. Hilfeseiten zeigen, wie der Einbau technisch realisiert werden kann. Besonders einfach haben es Kirchengemeinden, die eine Website mit wir-e oder max-e realisiert haben. Hier stehen Module zur Einbindung bereit. Alle Links finden Sie unter http://spende.landeskirche-hannovers.de 

Sonderbestimmungen für sog. Modellprojekte in bestimmten Projektgebieten (Teilgebiete einer kreisangehörigen Gemeinde oder kreisfreien Stadt):

Die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen eröffnet für einzelne, vom zuständigen Ministerium bestimmte Projektgebiete die Einrichtung sogenannter Modellprojekte. Diese dienen der Erprobung von Testkonzepten, digitalen Systemen und Öffnungen einzelner Bereiche des öffentlichen Lebens im Teilgebiet einer Gemeinde oder Stadt. Diese Bereiche werden von der örtlich zuständigen Behörde durch Allgemeinverfügung ausgewiesen. Dort ist dann auf Grundlage eines zwischen Anbietern und Behörden abgestimmten Konzeptes die kontrollierte Öffnung von Außengastronomie, Theatern, Konzerthäusern, Kulturzentren, Kinos, Fitnessstudios oder des Einzelhandels möglich, sofern die Testung von Mitarbeitenden und Besucher*innen/Kund*innen mit Hilfe eines PCR- und PoC-Antigen-Tests (also nicht mit einem Selbsttest) sowie die digitale Dokumentation der Anwesenden sichergestellt sind. Diese Öffnungen erfolgen frühestens ab dem 6. April, sind an eine 7-Tage-Inzidenz unter 200 geknüpft, gelten jeweils für einen Projektzeitraum von drei Wochen und werden durch Stadt bzw. Gemeinde überwacht. Aus unserer Sicht haben diese Modellprojekte vor allem aufgrund der kurzen Zeiträume voraussichtlich keine erweiternden Auswirkungen auf die kirchlichen Arbeitsfelder. Wir werden die Entwicklung an diesem Punkt aber sehr aufmerksam beobachten, insbesondere im Blick auf die kirchliche Kulturarbeit.

Anwendungssoftware (z.B. Luca-App) zur Kontaktdatenerhebung, -dokumentation und -übermittlung:

In der überarbeiteten Corona-Verordnung spielt die Nutzung einer Anwendungssoftware zur Kontaktdatenerhebung, -dokumentation und -übermittlung eine wichtige Rolle (§ 5, Abs 1, Satz 7a), außerdem bei der Datenübermittlung bei Testungen (§ 5a, Satz 9), schließlich bei den sog. Modellprojekten (§ 18 b). Den Medien konnte man entnehmen, dass das Land Niedersachsen mit der Firma, die das Produkt Luca vertreibt, einen Vertrag geschlossen hat und alle Gesundheitsämter eingebunden werden sollen. Stellungnahmen der Datenschutzkonferenz des Bundes und der Länder wie auch vom EKD-Datenschutzbeauftragten liegen noch nicht vor.

3. Ökumenischer Kirchentag:

Der 3. Ökumenische Kirchentag (ÖKT) wird pandemiebedingt nicht wie geplant vom 13. bis 16. Mai 2021 in Frankfurt/M. stattfinden. Stattdessen wird am Himmelfahrtstag ein Gottesdienst übertragen, am Freitag und Samstag, den 14./15. Mai 2021, werden Veranstaltungen mit angepasstem Programm digital angeboten, ein Gottesdienst schließt den ÖKT ab. Außerdem laden die Organisator*innen herzlich ein, den Kirchentag dezentral und digital mitzufeiern. Hierzu gibt es Informationen auf der Webseite oekt.de sowie auf der Seite 3. ÖKT | Dezentral feiern Informationen (oekt.de). Vorgeschlagen wird u.a., den örtlichen Himmelfahrtsgottesdienst ökumenisch zu feiern und unter das Leitwort „schaut hin“ zu stellen oder auch den Himmelfahrtsgottesdienst des ÖKT im Pfarrgarten zu übertragen und gemeinsam in Ihrer Gemeinde zu feiern. Auch ist es sicher möglich, manche kirchentagstypischen Elemente in Gottesdiensten vorzusehen. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass nach der derzeitigen Entwicklung der Infektionslage und auf Grundlage der aktuellen Corona-Verordnung typische Kirchentagsveranstaltungen wie Konzerte, Podiumsdiskussionen, Lesungen oder andere Formate vor Ort und in Präsenz in Niedersachsen voraussichtlich nicht zulässig sein werden.

 

Es gibt viel zu bedenken in diesen Tagen. Vieles ist nur schwer zu entscheiden, Unsicherheiten bleiben.

Wir, die Mitglieder der Corona-Taskforce, wünschen Ihnen die Gegenwart Gottes, auch und gerade in Zweifeln, Verzagtheit und Leid. Wir wünschen Gottes Segen, der in Jesu Passion und Auferweckung für Sie erfahrbar werde!

Herzliche Grüße

Ihr Ralph Charbonnier

---

Dr. theol. Ralph Charbonnier

Theologischer Vizepräsident

des Landeskirchenamtes Hannover

Rote Reihe 6

30169 Hannover

Tel.: 0511-1241-324

www.evlka.de

Aktuelles 18.4.2021

Liebe Lesende,

heute, wo wir sowohl bundesweit der Verstorbenen der Coronazeit als auch Luthers Auftritt vor 500 Jahren auf dem Wormser Reichstag, wo er Kaiser und wichtigen Repräsentanten der Kirche widersprach, gedenken, leite ich Ihnen die von vielen erwarteten landeskirchlichen Empfehlungen u.a. zum Umgang mit der Testpflicht als Arbeitgeber (!) zu. Zur Zeit bemühen wir uns dafür professionelle Unterstützung zu finden. Neben der Landeskirche überlegen wir uns auch auf Kirchenkreisebene an den dadurch entstehenden Kosten zu beteiligen.

  • Ansonsten leite ich Ihnen von unserem sozialdiakonischen Projekt „kurze Wege“ noch einen Link zu einem Bericht im Ostermagazin der Landeskirche zu: https://ostermagazin.de/2021/04/12/jugendarbeit-in-corona-zeiten-fuer-kleine-fluchten-und-freiheiten/ .
  • Heute Abend feiern wir im Rahmen unserer Partnerschaftsarbeit um 19 Uhr im Gedenken der Menschen, die weltweit an Covid-19 gestorben, mit unseren brasilianischen Partnern per Zoom eine Andacht. Der Link dazu lautet:
    https://zoom.us/j/99321628422?pwd=ZEVqWE5jbEsyVkF1d2p1K0JKYlYvZz09 Meeting-ID: 993 2162 8422 Kenncode: 115528

Einen gesegneten Sonntag wünscht Ihnen

Ihr

Michael Hagen

Superintendent

Ev.-luth. Kirchenkreis Neustadt Wunstorf

Silbernkamp 3

31535 Neustadt

Tel.: 05032 5993

 

Coronamail der Landeskirche:

 Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Schwestern und Brüder,

einfach mal Freundinnen und Freunde treffen, einfach mal umarmen und trösten, einfach mal gemeinsam singen … „einfach mal…“ wird zum Sehnsuchtswort, die Verwirklichung zum Besonderen.

Wenn wir in der Gesellschaft und auch in den folgenden Überlegungen viel über Tests, Kontaktnachverfolgungs-Apps und Hygieneregeln sprechen, also über den instrumentellen Umgang mit der Corona-Krise, so tun wir das zunehmend in der Einsicht, dass das, was wir gewinnen wollen, Gnade ist, unverfügbar, Leben.

Dieses Wissen, dieser Glaube enthebt uns allerdings nicht davon, auch das Instrumentelle so sorgfältig wie möglich und nötig zu beraten und zu beachten. Hierzu nun mehr:

 Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung verlängert und nur leicht überarbeitet. Diese Fassung gilt vom 19.04.2021 bis einschließlich 09.05.2021. Der für das kirchliche Handeln besonders wichtige Paragraph 9 blieb unverändert. Es wurden Regelungen zum Einsatz von Corona-Testergebnissen und Impfdokumentationen in Schulen und Heimen aufgenommen, die aber für kirchengemeindliche Kontexte nicht relevant sind. Somit bleiben die Handlungsempfehlungen der Kirchen der Konföderation (Übersichtstabelle unter http://handlungsempfehlungen.landeskirche-hannovers.de ) inhaltlich unverändert. Noch ist offen, wann die angekündigte Überarbeitung des Bundesinfektionsschutzgesetzes des Bundes beschlossen wird und in Kraft tritt. Das Land Niedersachsen wird seine Verordnung dann entsprechend anpassen. Sollte das Konsequenzen für das kirchliche Handeln haben, werden wir Sie selbstverständlich informieren.

 Das Thema „Corona-Tests“ steht im Fokus der politischen Beratungen und des öffentlichen Interesses. Auch in Kirche und Diakonie gilt es Vielfaches zu bedenken und zu beachten:

Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wurde seitens des Bundes aktualisiert. Sie schreibt vor, dass Arbeitgeber ab der 16. KW 2021 bis spätestens 30. Juni 2021 verpflichtet sind, beruflich Mitarbeitenden einmal wöchentlich einen Test zum Nachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 anzubieten, sofern diese nicht ausschließlich in ihrer Wohnung arbeiten. Möglicherweise wird diese Arbeitsschutzverordnung über den 30.06.2021 hinaus verlängert. Darüber hinaus muss gemäß der Verordnung Mitarbeitenden mit bestimmten Tätigkeitsprofilen zweimal wöchentlich ein solcher Test angeboten werden. In der Anlage „Testung von kirchlichen Mitarbeiter*innen auf SARS-CoV-2“ haben wir Informationen zu rechtlichen Grundlagen, zur Funktionsweise unterschiedlicher Tests, zur Frage der Häufigkeit und zum Ort der Durchführung von Tests sowie zu Bezugsquellen zusammengestellt. Über landeskirchliche Zuschüsse zu den Kosten wird die Landeskirche kurzfristig entscheiden. Diese Entscheidung werden wir umgehend mitteilen. Ergänzt wird dieses Informationsmaterial durch ein Muster-Konzept für das Angebot von Antigen-Tests, das Sie für Ihre Kirchengemeinde oder Einrichtung ausfüllen und in Ihrem Bereich einsetzen können, sowie durch ein Informationsblatt für Mitarbeitende zu Antigen-Selbsttests. Alle diese Unterlagen finden Sie auch im Netz unter http://handlungsempfehlungen.landeskirche-hannovers.de im Bereich „Weitere Informationen“. Wir danken der Unter-Arbeitsgruppe „Corona-Tests“, an der auch Vertreter*innen aus Kirchengemeinden, Einrichtungsleitungen und der Mitarbeitervertretung mitgearbeitet haben!

Ansprechpartner*in für Sie sind: Veronika Stein, Koordinatorin für Arbeitssicherheit im Landeskirchenamt (veronika.stein@evlka.de) und Stefan Riepe, Diakon und Fachplaner für Besuchersicherheit, Hygienebeauftragter für Veranstaltungsmanagement in der Evangelischen Medienarbeit (stefan.riepe@evlka.de).

 Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung gilt für beruflich Mitarbeitende. Hier sind auch Kirche und Diakonie als Arbeitgeberinnen in der Pflicht, die entsprechenden Vorgaben einzuhalten. Wie in diesem Kontext ehrenamtlich Mitarbeitende einbezogen werden können, ist wegen der hohen Komplexität der unterschiedlichen Tätigkeitsbedingungen noch in Beratung.

 Negative Testergebnisse oder die Dokumentation einer vollständigen Impfung führen nicht dazu, dass kirchliche Veranstaltungen wieder durchgeführt werden können, die bislang untersagt sind. Auch für vollständig Geimpfte und negativ Getestete gelten weiterhin alle in der Corona-Verordnung beschriebenen Einschränkungen (z.B. für Kultur- und Konzertveranstaltungen, gesellige Zusammenkünfte – „einfach mal wieder zusammenkommen…“) und Maßnahmen (Hygiene- und Abstandsregeln).

Veranstaltungen nach § 9 der Corona-Verordnung, also z.B. Gottesdienste und Konfirmandenarbeit, bleiben weiterhin auch ohne den Einsatz von Corona-Tests, aber selbstverständlich nur unter Einhaltung der bekannten Hygiene- und Abstandsregeln möglich. „Einfach mal Gottesdienst feiern“ kann als ein kleines Stück Gnade erlebt werden. Dies sollten wir nicht durch selbst auferlegte Einlassbedingungen wie vollständige Impfung oder negative Tests beschränken. Noch nicht geimpfte Personen sollten vom gesellschaftlichen Leben und schon gar nicht von Gottesdiensten ausgeschlossen werden.

Sollten Projektgebiete nach § 18b der Corona-Verordnung zu Modellprojekten erklärt werden, so dass dort bestimmte Öffnungen u.a. im Kulturbereich möglich werden, empfehlen wir, die Allgemeinverfügung des zuständigen Landkreises bzw. der zuständigen kreisfreien Stadt zu prüfen und Kontakt zu den zuständigen Gesundheitsämtern aufzunehmen. Im direkten Kontakt kann dann geklärt werden, ob und unter welchen Bedingungen im Zuge des Modellprojektes auch bestimmte kirchliche Veranstaltungen durchgeführt werden können. Da diese Modellprojekte auf drei Wochen befristet sind und der entsprechende Zeitraum kaum verlässlich geplant werden kann, werden diese Modellprojekte für das kirchliche Leben jedoch kaum eine Rolle spielen.

 Zu den Hoffnungsträgern, mehr „Normalität“ in den Alltag zu bringen, gehören digitale Kontaktnachverfolgungs-Apps wie z.B. die sog. Luca-App. Die Kontaktnachverfolgung so einfach und sicher wie möglich zu machen, ist ein sinnvolles Ziel. Der Einsatz der Luca-App oder vergleichbarer Angebote hat jedoch nur einen Sinn, wenn auch die Gesundheitsämter dieses System nutzen. Wenn eine solche App auf breiter Ebene eingesetzt werden soll, sind die staatlichen Stellen gefordert, den Datenschutz sicherzustellen. Dass es um diese Frage eine breite Debatte gibt, werden Sie verfolgt haben. Einige Gemeinden haben gute Erfahrungen mit der Luca-App gemacht. Wenn Sie überlegen, diese einzusetzen, sollten Sie Ihre Entscheidung im engen Austausch mit den zuständigen Behörden treffen. Daneben muss es allerdings weiterhin analoge Systeme zur Dokumentation geben für all diejenigen, die kein Smartphone besitzen oder die App nicht nutzen wollen.

 Zu Konfirmationen: Uns erreichen in diesen Tagen immer wieder Fragen zu einer möglichen Verschiebung der Konfirmationen. An vielen Stellen ist die Entscheidung dazu bereits gefallen, werden aber durchaus auch hinterfragt. Eine Verschiebung kann auch in diesem Jahr sinnvoll sein, wenn zum Beispiel Pandemie-bedingt der Zeitraum von mindestens einem Jahr der Vorbereitung auf die Konfirmation unterschritten, das Infektionsrisiko für bestimmte Angehörige zu hoch eingeschätzt oder der Wunsch nach einer Feier im etwas größeren Kreis geäußert wird. Wie  im letzten Jahr können am besten die Kirchengemeinden vor Ort in enger Abstimmung mit Konfirmand*innen und Eltern entscheiden, ob eine Verschiebung der Konfirmationen sinnvoll ist oder die Konfirmationen entsprechend der derzeit geltenden Handlungsempfehlungen für Gottesdienste im Frühjahr stattfinden sollen und ggf. eine Familienfeier später nachgeholt wird. Bei allem ist eine enge Kommunikation vor Ort unverzichtbar, um nach einer für alle Beteiligten guten Lösung zu suchen. Andreas Behr, Dozent für Konfirmand*innenarbeit am rpi, unterstützt gerne mit Ideen und Hinweisen. (www.rpi-loccum.de/konfi-arbeit).

In manchen Gemeinden werden die Konfirmationsgottesdienste inzwischen für diejenigen, die nicht dabei sein können, auch gestreamt. Hier bitten wir, die Empfehlungen der Landeskirche für gestreamte Gottesdienste unter dem Titel „Urheberrechtliche Informationen zum Streaming während der Corona-Krise“ zu beachten. (http://handlungsempfehlungen.landeskirche-hannovers.de im Bereich „Weitere Informationen“.

In vielen Kirchengemeinden und Kirchenkreisen wird beraten, ob Freizeiten und Angebote für Kinder und Jugendliche in den Sommerferien 2021 angeboten werden können. Entscheidungen darüber werden in diesen Wochen getroffen. Das Landesjugendpfarramt wird kurzfristig Entscheidungshilfen für diese Fragen entwerfen.

 Zum Schluss noch ein Hinweis: Im Zuge der Zentralen Gedenkveranstaltung für die Verstorbenen in der Corona-Pandemie am Sonntag, den 18.04.2021 um 13.00 Uhr mit Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (Live-Übertragung im ZDF und im Deutschlandfunk) wird am selben Tag um 10.15 Uhr in der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche in Berlin ein ökumenischer Gottesdienst stattfinden, der in der ARD live übertragen wird. Vielleicht können Sie, wenn Sie es nicht sowieso schon im Blick hatten, in Ihren Gottesdiensten dieses deutschlandweite Gedenken aufnehmen.

 Was würden Sie gerne „einfach mal wieder“ tun?

Wir können die je eigenen Wünsche nur mit den Worten des Psalmisten als Bitte formulieren: „Gott, lass mir/uns deine Gnade widerfahren, deine Hilfe nach deinem Wort.“ (Ps 119, 41). Bis dahin bleibt die Hoffnung darauf, dass die Gewissheit des Psalmisten auch in uns stark ist: „Dein Wort ist meines Fußes Leuchte und ein Licht auf meinem Wege.“ (Ps 119, 105).

 Herzliche Grüße und Gott befohlen – auch im Namen der Taskforce-Mitglieder

Ihr Ralph Charbonnier

 

Dr. theol. Ralph Charbonnier

Theologischer Vizepräsident

des Landeskirchenamtes Hannover

Rote Reihe 6

30169 Hannover

Tel.: 0511-1241-324

www.evlka.de

Aktuelles 2.6.2021

Guten Morgen,

anbei leite ich Ihnen die aktuelle Corona-Rundmail der Landeskirche weiter. Bitte geben Sie die Empfehlungen auch an diejenigen weiter, die Gruppen, Kreise u.a. Angebote verantworten!

Mit herzlichen frühsommerlichen Grüßen

Ihr

Michael Hagen

Superintendent

Ev.-luth. Kirchenkreis Neustadt Wunstorf

Silbernkamp 3

31535 Neustadt

Tel.: 05032 5993

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schwestern und Brüder,

das Leben wird wieder bunter. Nicht nur die wärmeren Temperaturen, sondern auch die in den meisten Regionen sinkende Infektionsrate lassen dies zu. Nur mit der Spontaneität ist es noch so eine Sache: Die neue Corona-Verordnung beschreibt auf dem Spitzenwert von 63 Seiten die Regeln, die in den kommenden Wochen gelten sollen. Aber immerhin: Wir haben wieder mehr Möglichkeiten, kirchliches Leben zu gestalten.

Eine neue Niedersächsische Corona-Verordnung wurde am 30.05.2021 veröffentlicht. Sie gilt ab 31.05.2021 bis einschließlich 24.06.2021.

Das Infektionsschutzgesetz des Bundes, in der Fassung vom 23.04.2021, die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung, in Kraft seit dem 09.05.2021 und die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundes, in der Fassung vom 21.04.2021 gelten weiterhin.

Den Verordnungen bzw. Allgemeinverfügungen der Landkreise und der kreisfreien Städte kommt in Zukunft eine noch größere Bedeutung zu, weil die Landkreise und kreisfreien Städte in diesen Verordnungen bzw. Allgemeinverfügungen das Über- oder Unterschreiten der Inzidenzschwellen feststellen, an die bestimmte Regelungen der Corona-Verordnung gekoppelt sind. Dabei geht es nicht um den jeweiligen Tageswert, sondern vielmehr um die Entwicklung über mehrere Tage hinweg. Die Beachtung der örtlichen Mitteilungen wird also noch wichtiger, um zu wissen, welche Regeln gerade gelten.

Was sind die wesentlichen Veränderungen der Corona-Verordnung?

Kurz gesagt: In vielen Regionen unserer Landeskirche können wir uns über mehr Freiheiten in der Gestaltung der kirchlichen Arbeit freuen. Das gilt insbesondere für die kirchenmusikalische Arbeit.
Allerdings ist weiterhin eine sorgfältige Planungsarbeit notwendig.

Im Detail: Die Verordnung berücksichtigt nun neben den Bundesgesetzen bzw. -verordnungen den sog. niedersächsischen Stufenplan, der die Zulässigkeit von Veranstaltungen und die Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen an bestimmte 7-Tages-Inzidenzwerte koppelt. Schwellenwerte für die Inzidenz sind nun 35, 50, 100 und in manchen Bereichen auch 165 Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen innerhalb von sieben Tagen. An dieser Systematik orientieren wir uns auch in unseren Empfehlungen für kirchliche Handlungsfelder. Die Tabelle ist damit bunter und umfänglicher geworden, aber trotzdem hoffentlich noch übersichtlich genug. Entscheidend für die Durchführung von Veranstaltungen ist der geltende Inzidenzwert am Veranstaltungsort zum Zeitpunkt der Durchführung, wie er durch den Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt per Allgemeinverfügung festgelegt wurde.

Weiterhin ist § 6 der Niedersächsischen Corona-Verordnung („Religiöse Veranstaltungen“) für die kirchliche Arbeit verbindlich.

Neu aufgenommen wurden in die Corona-Verordnung § 6a (Regelungen für Sitzungen, Zusammenkünfte und Veranstaltungen), § 6b (Veranstaltungen von Theatern, Opernhäusern, Konzerthäusern oder ähnlichen Einrichtungen sowie von Kinos) und § 6 c (Stadtführungen und Führungen durch Natur und Landschaft). In vielen Details unserer Empfehlungen orientieren wir uns an Regelungen der §§ 6 a bis 6 c – also z.B. bei Empfehlungen zu Gemeindegruppen, Projektgruppen, kirchenmusikalischen und sonstigen kulturellen Veranstaltungen, Veranstaltungen mit Speisen und Getränken.

Auch bei unseren kirchlichen Veranstaltungen ist es sinnvoll, zwischen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und im Freien zu unterscheiden, zwischen Veranstaltungen, bei denen verbale Kommunikation und Interaktion zwischen den Teilnehmer*innen stattfindet (Empfänge, Seniorennachmittage, Gesprächskreise etc.) und solchen, bei denen es sich um ein Programm handelt, bei dem ein Publikum ohne weitere Begegnung und verbale Kommunikation untereinander teilnimmt (Konzerte, Theateraufführungen, Lesungen etc.). Ebenso plausibel ist es, wie in den §§ 6 a bis 6 c zwischen Veranstaltungen mit sitzender Teilnahme und Anlässen mit mindestens teilweise stehenden Teilnehmer*innen zu unterscheiden.

Durch die neue Systematik des Stufenplans, an der auch wir uns bei vielen Empfehlungen orientieren, haben wir die Tabelle an vielen Stellen umgearbeitet. Änderungen inhaltlicher Art haben wir gelb markiert.

Die Handlungsempfehlungen mailen wir Ihnen im Anhang. Sie finden Sie auch auf der Website der Landeskirche unter http://handlungsempfehlungen.landeskirche-hannovers.de .

Für Rückfragen steht Ihnen weiterhin Herr Stefan Riepe, Fachplaner für Besuchersicherheit und Hygienebeauftragter für Veranstaltungen in der Evangelischen Medienarbeit zur Verfügung (stefan.riepe@evlka.de). Bitte stellen Sie Ihre Fragen per Email, nicht telefonisch.

Eine Bitte an die Pfarrämter: Bitte leiten Sie diese Rundmail an Ihre Kirchenvorsteher*innen und an Gruppenleiter*innen weiter, die an den Planungen zu kirchlichen Veranstaltungen beteiligt sind.

Corona-Schutzimpfung durch Betriebsärzt*innen:

Wie schon in der Rundmail vom 9. Mai 2021 beschrieben, haben wir intensiv geprüft, ob eine Impfung durch Betriebsärzt*innen der BAD Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH, mit der die Landeskirche in vertraglicher Verbindung steht, möglich und praktikabel ist. Diese Prüfung hat ergeben, dass die BAD GmbH in einer ersten Stufe Impfungen nur in betrieblichen Impfstraßen mit Impfzahlen durchführt, die wir als ev. Kirche nicht erreichen. In einer zweiten Stufe führt sie Impfungen in BAD-Impfzentren in niedersächsischen Großstädten durch, bei denen sie aber nicht zusichern kann, dass Impfungen früher möglich sind als durch Hausärzt*innen oder öffentliche Impfzentren. Die Organisation der Impfanmeldungen in Impfgruppen (incl. Absagemanagement) läge in den Händen der Kirchenkreise. Auch eine Gleichbehandlung aller kirchlichen Mitarbeitenden (Impfung in einem engen Zeitkorridor) kann durch die BAD GmbH nicht zugesichert werden, so dass auf Kirchenkreisebene eine Priorisierung unter den Mitarbeitenden erfolgen müsste. Vor dem Hintergrund dieser Aspekte und der Möglichkeit, ab 07.06.2021 auch ohne Priorisierungsgrund Impftermine bei Hausärzt*innen und Impfzentren zu bekommen, hat der Corona-Krisenstab (Bischofsrat, Kolleg des LKA, Mitarbeiter*innenvertretung, Mitglieder der Taskforce u.a.) entschieden, eine Impfung durch Betriebsärzt*innen nicht durchführen zu lassen.

Um die Aufgabe, unser soziales Leben in weiten Bereichen zu regeln, kommen wir wohl nicht herum, weil wir nur gemeinsam der Infektionsgefahr entgegentreten können. Aber eines ist klar: Das Leben lässt sich nicht in Regeln fassen. Deswegen bleibt das eigenverantwortliche Handeln oberstes „Gebot“. Da wir von der „Fülle des Lebens“ wissen, die uns verheißen ist, haben wir auch Vorstellungen davon, was wertvoll und schützenswert ist im Leben – für andere und für uns selbst.

Im Namen der Mitglieder der Taskforce

grüße ich Sie herzlich

Ihr Ralph Charbonnier

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Dr. theol. Ralph Charbonnier

Theologischer Vizepräsident

des Landeskirchenamtes Hannover

Rote Reihe 6

30169 Hannover

Tel.: 0511-1241-324

www.evlka.de

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