Liebe Lesende,
anbei die von vielen erwarteten aktuellen Hinweise der Landeskirche. Bitte nehmen Sie ggfs. Ihre Aufgabe als Arbeitergeber*innen bei der Kontrolle der 3G Regel wahr.
Ansonsten möchte Landesbischof Meister Ihnen auch in diesem Jahr einen Weihnachtsgruß für Ihre Gemeinden zur Verfügung stellen. Da vielerorts besondere Aktionen, Printerzeugnisse und Gottesdienstformen geplant werden, erhalten wir wieder eine größere Auswahl an Formaten inklusive einer gesonderten Fotodatei des Titelbildes. Sie sind geeignet für Kopierer und professionelle Druckereien. Sie finden alle Dateien zum Download auf dieser Webseite:
https://esweihnachtetsehr.wir-e.de/auslegebrief-von-landesbischof-ralf-meister
Auf dieser Seite werden weiterhin Ideen für Gottesdienste, Stationenwege, Andachten usw. eingestellt. In Kürze finden Sie dort auch Plakatmotive für Ihre Schaukästen und Aushänge. Dieser Auslegebrief ist wieder als Angebot und Unterstützung für Sie und Ihre Gemeinden und Einrichtungen gedacht, entscheiden Sie frei, ob Sie es annehmen möchten.
Mit herzlichen Grüßen und eine gesegnete Adventszeit
Ihr
Michael Hagen
Superintendent
Ev.-luth. Kirchenkreis Neustadt Wunstorf
Silbernkamp 3
31535 Neustadt
Tel.: 05032 5993
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Schwestern und Brüder,
sehr kurzfristig wurden das Infektionsschutzgesetz des Bundes sowie die Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen geändert, veröffentlicht und in Geltung versetzt (Inkrafttreten des Gesetzes und der Verordnung ab 24.11.2021).
Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes führt zu weitreichenden arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Am bedeutendsten ist die Einführung der 3G-Regel für Arbeitgeber und alle Beschäftigten. Davon sind alle Kirchengemeinden, Kirchenkreise, die Landeskirche wie auch alle Einrichtungen betroffen. In welcher Weise, können Sie dem überarbeiteten Informationsblatt „Arbeitsrechtliche Fragestellungen zum Impf- oder Genesenenstatus und der allgemeinen 3G-Regel für Arbeitgeber und Mitarbeitende“ entnehmen (s. Anlage). Dieses Informationsblatt ist auch auf der Website der Landeskirche eingestellt: Arbeitsrechtliche-Fragen-zu-Impfstatus-2021-11-05.pdf-250e8c2d6b88e9d7aff739b7c9213868.pdf (landeskirche-hannovers.de).
In unserer Kirche arbeiten viele Mitarbeitende ehrenamtlich. Für diese Mitarbeitenden gelten rechtlich gesehen diese arbeitsrechtlichen Regelungen nicht. In infektiologischer Hinsicht sind jedoch ehrenamtlich Tätige den beruflich Tätigen gleichzustellen – das Virus unterscheidet hier nicht. Aus diesem Grund empfehlen wir dringend, die ausgeführten arbeitsrechtlichen Regeln auch auf ehrenamtlich Mitarbeitende anzuwenden.
Wir danken der Arbeitsgruppe „Arbeitsrecht“ der Landeskirchenämter der Landeskirche Hannover sowie der Landeskirche in Braunschweig für die Erstellung dieses Informationsblattes. Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Jakobs (Ref. Arbeitsrecht, LKA Hannover, Malaika.Jakobs@evlka.de) und Herr Hirsch (Leiter des Referats für Arbeits- und Dienstrecht, Datenschutz, LKA Wolfenbüttel, Raimund.Hirsch.lka@lk-bs.de zur Verfügung.
Der Aufwand, in kürzester Zeit Nachweise über den Impf-, Genesenen- und Test-Status der Mitarbeitenden zu erfassen, fällt noch schwerer ins Gewicht angesichts der vielen, in der nahenden Adventszeit anstehenden Aufgaben. Dieser Einsatz ist neben vielem, was wir in diesen Tagen tun, unser Beitrag zu einer gesamtgesellschaftlichen Anstrengung zur Eindämmung und Bewältigung dieser Pandemie.
Unserer kirchlichen Vertrauens-Kultur scheint es zuwiderzulaufen, Nachweise für Impfungen, Genesung oder Testergebnisse zu verlangen – insbesondere, wenn wir uns gut kennen. An dieser Stelle aber gilt es, die Nachweise mit professioneller Gelassenheit zu erbitten und zu kontrollieren – in Solidarität zu allen anderen Arbeitgebern. Schließlich gibt uns die Einhaltung dieser Regel in allen Bereichen des Lebens gewisse Sicherheit. Und als Veranstalter bürgen wir dafür, dass sich unsere Besucher*innen auf die Einhaltung verlassen können.
Die Überarbeitung der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 23.11.2021 ist ab 24.11.2021 bis einschließlich 22.12.2021 gültig. Die Änderungen sind so umfangreich und differenziert, dass die Erstellung einer übersichtlichen Handlungsempfehlung noch Zeit benötigt. Wir hoffen, dass wir Ihnen diese neu arrangierte Tabelle im Verlauf des Freitags, den 26.11.2021 mit einer weiteren Rundmail zuschicken zu können.
Da Sie aber schon vorher Gottesdienste zum Ersten Advent vorbereiten werden, möchten wir Sie schon jetzt auf ein Detail hinweisen:
Wenn Sie Gottesdienste in Kirchen und Gemeindehäusern nach der 2G-Regel planen, raten wir dringend dazu, auch bei diesen Gottesdiensten dafür zu sorgen, dass die Abstände zwischen den Teilnehmenden eingehalten werden und die medizinischen Masken bzw. FFP2-Masken durchgehend getragen werden. Diese von uns schon in der letzten Handlungsempfehlung genannte Empfehlung wird noch einmal dadurch bestärkt, dass diese Gebote zur Einhaltung der Abstände und des Maskentragens bei anderen Veranstaltungen z.B. im Kulturbereich gesetzlich vorgeschrieben sind. Die infektiologischen Gründe für dieses gesetzliche Verbot gelten selbstverständlich auch für Zusammenkünfte im Rahmen von Gottesdiensten.
Bei Trauerfeiern empfehlen wir weiterhin, diese aus seelsorglichen Gründen nach der 0G-Regel zu feiern – mit den Maßnahmen, die im Informationsblatt „Rechtliche Rahmenbedingungen für Gottesdienste“ vom 12.11.2021 genannt sind.
Der Lehrtext zum heutigen Tag weist auf das hin, was alle oben genannten rechtlichen Regeln durchzieht: „Achtsamkeit füreinander“ – in Paulus‘ Worten: „Euch lasse der Herr wachsen und immer reicher werden in der Liebe untereinander und zu jedermann!“ (1 Thessalonicher 3,12).
In diesem Sinne grüße ich Sie ganz herzlich, auch im Namen der Mitglieder der Corona-Taskforce
Ihr Ralph Charbonnier
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Dr. theol. Ralph Charbonnier
Theologischer Vizepräsident
des Landeskirchenamtes Hannover
Rote Reihe 6
30169 Hannover
Tel.: 0511-1241-324