Liebe Lesende,
heute, wo wir sowohl bundesweit der Verstorbenen der Coronazeit als auch Luthers Auftritt vor 500 Jahren auf dem Wormser Reichstag, wo er Kaiser und wichtigen Repräsentanten der Kirche widersprach, gedenken, leite ich Ihnen die von vielen erwarteten landeskirchlichen Empfehlungen u.a. zum Umgang mit der Testpflicht als Arbeitgeber (!) zu. Zur Zeit bemühen wir uns dafür professionelle Unterstützung zu finden. Neben der Landeskirche überlegen wir uns auch auf Kirchenkreisebene an den dadurch entstehenden Kosten zu beteiligen.
- Ansonsten leite ich Ihnen von unserem sozialdiakonischen Projekt „kurze Wege“ noch einen Link zu einem Bericht im Ostermagazin der Landeskirche zu: https://ostermagazin.de/2021/04/12/jugendarbeit-in-corona-zeiten-fuer-kleine-fluchten-und-freiheiten/ .
- Heute Abend feiern wir im Rahmen unserer Partnerschaftsarbeit um 19 Uhr im Gedenken der Menschen, die weltweit an Covid-19 gestorben, mit unseren brasilianischen Partnern per Zoom eine Andacht. Der Link dazu lautet:
https://zoom.us/j/99321628422?pwd=ZEVqWE5jbEsyVkF1d2p1K0JKYlYvZz09 Meeting-ID: 993 2162 8422 Kenncode: 115528
Einen gesegneten Sonntag wünscht Ihnen
Ihr
Michael Hagen
Superintendent
Ev.-luth. Kirchenkreis Neustadt Wunstorf
Silbernkamp 3
31535 Neustadt
Tel.: 05032 5993
Coronamail der Landeskirche:
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Schwestern und Brüder,
einfach mal Freundinnen und Freunde treffen, einfach mal umarmen und trösten, einfach mal gemeinsam singen … „einfach mal…“ wird zum Sehnsuchtswort, die Verwirklichung zum Besonderen.
Wenn wir in der Gesellschaft und auch in den folgenden Überlegungen viel über Tests, Kontaktnachverfolgungs-Apps und Hygieneregeln sprechen, also über den instrumentellen Umgang mit der Corona-Krise, so tun wir das zunehmend in der Einsicht, dass das, was wir gewinnen wollen, Gnade ist, unverfügbar, Leben.
Dieses Wissen, dieser Glaube enthebt uns allerdings nicht davon, auch das Instrumentelle so sorgfältig wie möglich und nötig zu beraten und zu beachten. Hierzu nun mehr:
Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung verlängert und nur leicht überarbeitet. Diese Fassung gilt vom 19.04.2021 bis einschließlich 09.05.2021. Der für das kirchliche Handeln besonders wichtige Paragraph 9 blieb unverändert. Es wurden Regelungen zum Einsatz von Corona-Testergebnissen und Impfdokumentationen in Schulen und Heimen aufgenommen, die aber für kirchengemeindliche Kontexte nicht relevant sind. Somit bleiben die Handlungsempfehlungen der Kirchen der Konföderation (Übersichtstabelle unter http://handlungsempfehlungen.landeskirche-hannovers.de ) inhaltlich unverändert. Noch ist offen, wann die angekündigte Überarbeitung des Bundesinfektionsschutzgesetzes des Bundes beschlossen wird und in Kraft tritt. Das Land Niedersachsen wird seine Verordnung dann entsprechend anpassen. Sollte das Konsequenzen für das kirchliche Handeln haben, werden wir Sie selbstverständlich informieren.
Das Thema „Corona-Tests“ steht im Fokus der politischen Beratungen und des öffentlichen Interesses. Auch in Kirche und Diakonie gilt es Vielfaches zu bedenken und zu beachten:
Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wurde seitens des Bundes aktualisiert. Sie schreibt vor, dass Arbeitgeber ab der 16. KW 2021 bis spätestens 30. Juni 2021 verpflichtet sind, beruflich Mitarbeitenden einmal wöchentlich einen Test zum Nachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 anzubieten, sofern diese nicht ausschließlich in ihrer Wohnung arbeiten. Möglicherweise wird diese Arbeitsschutzverordnung über den 30.06.2021 hinaus verlängert. Darüber hinaus muss gemäß der Verordnung Mitarbeitenden mit bestimmten Tätigkeitsprofilen zweimal wöchentlich ein solcher Test angeboten werden. In der Anlage „Testung von kirchlichen Mitarbeiter*innen auf SARS-CoV-2“ haben wir Informationen zu rechtlichen Grundlagen, zur Funktionsweise unterschiedlicher Tests, zur Frage der Häufigkeit und zum Ort der Durchführung von Tests sowie zu Bezugsquellen zusammengestellt. Über landeskirchliche Zuschüsse zu den Kosten wird die Landeskirche kurzfristig entscheiden. Diese Entscheidung werden wir umgehend mitteilen. Ergänzt wird dieses Informationsmaterial durch ein Muster-Konzept für das Angebot von Antigen-Tests, das Sie für Ihre Kirchengemeinde oder Einrichtung ausfüllen und in Ihrem Bereich einsetzen können, sowie durch ein Informationsblatt für Mitarbeitende zu Antigen-Selbsttests. Alle diese Unterlagen finden Sie auch im Netz unter http://handlungsempfehlungen.landeskirche-hannovers.de im Bereich „Weitere Informationen“. Wir danken der Unter-Arbeitsgruppe „Corona-Tests“, an der auch Vertreter*innen aus Kirchengemeinden, Einrichtungsleitungen und der Mitarbeitervertretung mitgearbeitet haben!
Ansprechpartner*in für Sie sind: Veronika Stein, Koordinatorin für Arbeitssicherheit im Landeskirchenamt (veronika.stein@evlka.de) und Stefan Riepe, Diakon und Fachplaner für Besuchersicherheit, Hygienebeauftragter für Veranstaltungsmanagement in der Evangelischen Medienarbeit (stefan.riepe@evlka.de).
Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung gilt für beruflich Mitarbeitende. Hier sind auch Kirche und Diakonie als Arbeitgeberinnen in der Pflicht, die entsprechenden Vorgaben einzuhalten. Wie in diesem Kontext ehrenamtlich Mitarbeitende einbezogen werden können, ist wegen der hohen Komplexität der unterschiedlichen Tätigkeitsbedingungen noch in Beratung.
Negative Testergebnisse oder die Dokumentation einer vollständigen Impfung führen nicht dazu, dass kirchliche Veranstaltungen wieder durchgeführt werden können, die bislang untersagt sind. Auch für vollständig Geimpfte und negativ Getestete gelten weiterhin alle in der Corona-Verordnung beschriebenen Einschränkungen (z.B. für Kultur- und Konzertveranstaltungen, gesellige Zusammenkünfte – „einfach mal wieder zusammenkommen…“) und Maßnahmen (Hygiene- und Abstandsregeln).
Veranstaltungen nach § 9 der Corona-Verordnung, also z.B. Gottesdienste und Konfirmandenarbeit, bleiben weiterhin auch ohne den Einsatz von Corona-Tests, aber selbstverständlich nur unter Einhaltung der bekannten Hygiene- und Abstandsregeln möglich. „Einfach mal Gottesdienst feiern“ kann als ein kleines Stück Gnade erlebt werden. Dies sollten wir nicht durch selbst auferlegte Einlassbedingungen wie vollständige Impfung oder negative Tests beschränken. Noch nicht geimpfte Personen sollten vom gesellschaftlichen Leben und schon gar nicht von Gottesdiensten ausgeschlossen werden.
Sollten Projektgebiete nach § 18b der Corona-Verordnung zu Modellprojekten erklärt werden, so dass dort bestimmte Öffnungen u.a. im Kulturbereich möglich werden, empfehlen wir, die Allgemeinverfügung des zuständigen Landkreises bzw. der zuständigen kreisfreien Stadt zu prüfen und Kontakt zu den zuständigen Gesundheitsämtern aufzunehmen. Im direkten Kontakt kann dann geklärt werden, ob und unter welchen Bedingungen im Zuge des Modellprojektes auch bestimmte kirchliche Veranstaltungen durchgeführt werden können. Da diese Modellprojekte auf drei Wochen befristet sind und der entsprechende Zeitraum kaum verlässlich geplant werden kann, werden diese Modellprojekte für das kirchliche Leben jedoch kaum eine Rolle spielen.
Zu den Hoffnungsträgern, mehr „Normalität“ in den Alltag zu bringen, gehören digitale Kontaktnachverfolgungs-Apps wie z.B. die sog. Luca-App. Die Kontaktnachverfolgung so einfach und sicher wie möglich zu machen, ist ein sinnvolles Ziel. Der Einsatz der Luca-App oder vergleichbarer Angebote hat jedoch nur einen Sinn, wenn auch die Gesundheitsämter dieses System nutzen. Wenn eine solche App auf breiter Ebene eingesetzt werden soll, sind die staatlichen Stellen gefordert, den Datenschutz sicherzustellen. Dass es um diese Frage eine breite Debatte gibt, werden Sie verfolgt haben. Einige Gemeinden haben gute Erfahrungen mit der Luca-App gemacht. Wenn Sie überlegen, diese einzusetzen, sollten Sie Ihre Entscheidung im engen Austausch mit den zuständigen Behörden treffen. Daneben muss es allerdings weiterhin analoge Systeme zur Dokumentation geben für all diejenigen, die kein Smartphone besitzen oder die App nicht nutzen wollen.
Zu Konfirmationen: Uns erreichen in diesen Tagen immer wieder Fragen zu einer möglichen Verschiebung der Konfirmationen. An vielen Stellen ist die Entscheidung dazu bereits gefallen, werden aber durchaus auch hinterfragt. Eine Verschiebung kann auch in diesem Jahr sinnvoll sein, wenn zum Beispiel Pandemie-bedingt der Zeitraum von mindestens einem Jahr der Vorbereitung auf die Konfirmation unterschritten, das Infektionsrisiko für bestimmte Angehörige zu hoch eingeschätzt oder der Wunsch nach einer Feier im etwas größeren Kreis geäußert wird. Wie im letzten Jahr können am besten die Kirchengemeinden vor Ort in enger Abstimmung mit Konfirmand*innen und Eltern entscheiden, ob eine Verschiebung der Konfirmationen sinnvoll ist oder die Konfirmationen entsprechend der derzeit geltenden Handlungsempfehlungen für Gottesdienste im Frühjahr stattfinden sollen und ggf. eine Familienfeier später nachgeholt wird. Bei allem ist eine enge Kommunikation vor Ort unverzichtbar, um nach einer für alle Beteiligten guten Lösung zu suchen. Andreas Behr, Dozent für Konfirmand*innenarbeit am rpi, unterstützt gerne mit Ideen und Hinweisen. (www.rpi-loccum.de/konfi-arbeit).
In manchen Gemeinden werden die Konfirmationsgottesdienste inzwischen für diejenigen, die nicht dabei sein können, auch gestreamt. Hier bitten wir, die Empfehlungen der Landeskirche für gestreamte Gottesdienste unter dem Titel „Urheberrechtliche Informationen zum Streaming während der Corona-Krise“ zu beachten. (http://handlungsempfehlungen.landeskirche-hannovers.de im Bereich „Weitere Informationen“.
In vielen Kirchengemeinden und Kirchenkreisen wird beraten, ob Freizeiten und Angebote für Kinder und Jugendliche in den Sommerferien 2021 angeboten werden können. Entscheidungen darüber werden in diesen Wochen getroffen. Das Landesjugendpfarramt wird kurzfristig Entscheidungshilfen für diese Fragen entwerfen.
Zum Schluss noch ein Hinweis: Im Zuge der Zentralen Gedenkveranstaltung für die Verstorbenen in der Corona-Pandemie am Sonntag, den 18.04.2021 um 13.00 Uhr mit Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (Live-Übertragung im ZDF und im Deutschlandfunk) wird am selben Tag um 10.15 Uhr in der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche in Berlin ein ökumenischer Gottesdienst stattfinden, der in der ARD live übertragen wird. Vielleicht können Sie, wenn Sie es nicht sowieso schon im Blick hatten, in Ihren Gottesdiensten dieses deutschlandweite Gedenken aufnehmen.
Was würden Sie gerne „einfach mal wieder“ tun?
Wir können die je eigenen Wünsche nur mit den Worten des Psalmisten als Bitte formulieren: „Gott, lass mir/uns deine Gnade widerfahren, deine Hilfe nach deinem Wort.“ (Ps 119, 41). Bis dahin bleibt die Hoffnung darauf, dass die Gewissheit des Psalmisten auch in uns stark ist: „Dein Wort ist meines Fußes Leuchte und ein Licht auf meinem Wege.“ (Ps 119, 105).
Herzliche Grüße und Gott befohlen – auch im Namen der Taskforce-Mitglieder
Ihr Ralph Charbonnier
Dr. theol. Ralph Charbonnier
Theologischer Vizepräsident
des Landeskirchenamtes Hannover
Rote Reihe 6
30169 Hannover
Tel.: 0511-1241-324