Liebe Lesende,
anbei leite ich Ihnen die neuesten Empfehlungen der Landeskirche weiter, die viele von Ihnen angesichts der bundesweit dramatisch steigenden Coronazahlen sicherlich schon erwarten. Bitte richten Sie besonders Ihr Augenmerk auf die Empfehlungen für die Gottesdienste! Aus dem eigenen Umfeld weiß ich inzwischen, dass bei Impfdurchbrüchen die Virenlast manchmal so niedrig ist, dass sie von Schnelltest weniger angezeigt werden. Von daher rate ich trotz Impfungen und Schnelltest zu größtmöglicher Vorsicht.
In diesem Sinne mit herzlichen Grüßen
Ihr
Michael Hagen
Superintendent
Ev.-luth. Kirchenkreis Neustadt Wunstorf
Silbernkamp 3
31535 Neustadt
Tel.: 05032 5993
Von: Charbonnier, Ralph <Ralph.Charbonnier@evlka.de>
Gesendet: Freitag, 12. November 2021 09:49
An: Charbonnier, Ralph <Ralph.Charbonnier@evlka.de>
Betreff: Corona-Rundmail - bitte weiterleiten
Priorität: Hoch
An die Kirchenvorstände und Pfarrämter (über die Superintendenturen)
An die Kirchenkreisvorstände und Superintendenturen
An die Leitungen der landeskirchlichen Einrichtungen
Den Regionalbischöfinnen und Regionalbischöfen zur Kenntnis
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schwestern und Brüder,
„Was wollen wir nun hierzu sagen?“ Wir nehmen diese Frage des Apostels Paulus (Rö 7, 7; 8, 31) dankbar auf. Ihm ging es offenbar auch manchmal nicht anders als uns heute. Noch vor drei Wochen dachten wir, die Leitlinien für die Gottesdienstgestaltung insbesondere an den Weihnachtstagen gefunden zu haben. Wir müssen uns durch die Realitäten korrigieren lassen.
Wir nehmen genau wie Sie durch die Medien (und vielleicht auch durch Erfahrungen im persönlichen Umfeld) wahr, dass sich die Infektionslage deutlich verschärft hat und wohl noch verschärfen wird. Auf diese Verschärfung der Infektionslage wollen wir mit überarbeiteten Handlungsempfehlungen für Gottesdienste reagieren. Hier denken wir insbesondere auch an die meist gut besuchten Gottesdienste zum Ewigkeitssonntag sowie an den Advents- und Weihnachtstagen.
Die am 09.11.2021 veröffentlichte überarbeitete Niedersächsische Corona-Verordnung, die am 11.11.2021 in Kraft getreten und bis einschließlich 08.12.2021 gültig ist, sieht keine Änderungen der Regelungen für Gottesdienste vor, wohl aber für Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmenden. Sollten Sie eine solche Veranstaltung planen oder dazu Fragen haben, wenden Sie sich bitte frühzeitig an Stefan Riepe, Fachplaner und Hygienebeauftragter für Veranstaltungen (Kontaktdaten s.u.).
Die veränderte Infektionslage und die aktuelle Corona-Verordnung geben uns einen Rahmen für Hygienemaßnahmen bei Gottesdiensten vor, den wir verantwortlich füllen können. Es gilt, gottesdienstliche Verkündigung unter den Bedingungen der derzeit herrschenden Infektionslage zu ermöglichen und dabei einen größtmöglichen Gesundheitsschutz zu gewährleisten. Gottesdienste sollen auch unter diesen Bedingungen einladend sein.
Wie wir in der letzten Corona-Rundmail vom 13.10.2021 und der mit dieser Rundmail verschickten Zusammenstellung der Regeln für Gottesdienste dargestellt haben, ist die Vielfalt der Gestaltungsoptionen, die innerhalb dieses Rahmens möglich sind, groß. Das macht die Entscheidung für die vor Ort angemessene Form nicht leicht. Angesichts der verschärften Infektionslage haben wir uns in Absprache mit dem Krisenstab (somit u.a. auch den Mitgliedern des Bischofsrats und des Kollegs des Landeskirchenamtes) entschlossen, Empfehlungen für die Gestaltung von Gottesdiensten auszusprechen, die folgenden Leitlinien folgen:
- In allen Gottesdiensten sollten die Abstandsregeln eingehalten werden, gleichgültig ob sie als 0G-Gottesdienst (ohne Zugangsbeschränkungen), als 3G-Gottesdienst (Teilnahme nur für Genesene, Geimpfte oder aktuell Getestete) oder als 2G-Gottesdienste (Teilnahme nur für Genesene und Geimpfte) gefeiert werden. Diese Empfehlung beruht auf Hinweisen des Wochenberichts des Robert-Koch-Institutes (RKI) vom 04.11.2021. Dieser empfiehlt, dass alle Menschen, unabhängig vom Impf-, Genesenen- oder Teststatus die AHA+L-Regeln einhalten sollten (Abstand, Hygieneregeln, Alltag mit Maske, Lüften). Uns ist klar, dass es bei 2G-Gottesdiensten nach der Corona-Verordnung rechtlich möglich wäre, Teilnehmende ohne Abstand sitzen zu lassen und somit auch in Kirchräumen vielen Menschen die Teilnahme zu ermöglichen. Die Empfehlung des RKI, die u.a. auf die Erfahrungen der Infektiosität von Geimpften und von Impfdurchbrüchen reagiert, lässt es aus unserer Sicht jedoch angeraten sein, über diese rechtliche Möglichkeit hinaus Abstände einzuhalten.
- Gottesdienste mit vielen Kindern und Jugendlichen (z.B. Krippenspiele), die i.R. nicht geimpft sind, sollten so weit wie möglich im Freien stattfinden. Wenn solche Gottesdienste nach den 2G-Regeln durchgeführt würden, wären insbesondere Kinder weder geimpft noch genesen. Diese wären einer hohen Infektionsgefahr ausgesetzt und sie setzten andere dieser Gefahr aus. Der Schutz der ungeimpften Kinder und Jugendlichen sollte höchste Priorität haben.
- Wenn Gottesdienste nach der 0G-Regel gefeiert werden (u.a. um Gottesdienste ohne Zugangsbeschränkungen anbieten zu können) und Sie mit vielen Teilnehmenden rechnen, sollten sie vorrangig im Freien gefeiert werden. Sollten sie in Kirchräumen nach den Empfehlungen der Landeskirche (unter Einhaltung der Abstandsregeln, mit Masken, nach den Hygieneregeln, kein Gemeindegesang, s. Anlage) gefeiert werden, können sie als sicher gelten, wie uns die Erfahrung der letzten Monate zeigt.
- Wenn Gottesdienste nach der 3G-Regel oder auch der 2G-Regel gefeiert werden, müssen die jeweils vorgeschriebenen Voraussetzungen geschaffen und eingehalten werden können (z.B. Überprüfung der Nachweise, Möglichkeiten der Testung).
- Gemeindegesang sollte – je nach angewandter Regel – eingeschränkt werden, in aller Regel aber mit Maske stattfinden.
- Das Singen der Chöre in Gottesdiensten kann sicherer gestaltet werden, wenn sich Chorsänger*innen tagesaktuell testen.
- Wenn in einer Kirchengemeinde oder Region Gottesdienste nach unterschiedlichen Regeln im Freien und in Kirchen angeboten werden (insbes. am Heilig Abend), werden alle einen Gottesdienst besuchen können, unabhängig von ihrem Impf- und Genesenenstatus.
- Dezentrale Gottesdienste in kleiner Form sind organisatorisch leichter durchzuführen als Gottesdienste mit vielen Teilnehmenden.
- Es sollte darauf geachtet werden, dass zwischen mehreren Gottesdiensten die Kirche gut gelüftet wird. Die Empfehlungen zur Heizung sollten eingehalten werden (Ausstellen der Heizung vor einem Gottesdienst). Es sollte darauf hingewiesen werden, dass Teilnehmende auch nach Gottesdiensten auf Abstände zu anderen Teilnehmenden achten.
- Auch Gottesdienste in digitalen Medien können nach wie vor eine geeignete Verkündigungsform sein.
Wie es unsere Kirchenverfassung vorsieht, liegt die Entscheidung für die gewählte Form von Gottesdiensten bei den Kirchenvorständen. Um Sie bei Ihrer Entscheidung zu unterstützen, haben wir die rechtlichen Vorgaben zu einer jeden Gottesdienstform in einer Tabelle zusammengestellt und für jede dieser Form (0G, 3G, 2G, im Freien und in Kirchräumen) eine Empfehlung für Schutzmaßnahmen, die über die rechtlichen Vorgaben hinausgehen, ausgesprochen (s. Anlage).
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Stefan Riepe (stefan.riepe@evlka.de), Fachplaner für Besuchersicherheit und Hygienebeauftragter für Veranstaltungen in der Evangelischen Medienarbeit zur Verfügung. Bitte stellen Sie Ihre Anfragen ausschließlich per Email.
Die Aktualisierungen durch die überarbeitete Niedersächsische Corona-Verordnung haben wir in die Handlungsempfehlungen in den Kirchen der Konföderation aufgenommen (s. Anlage und im Netz unter: http://handlungsempfehlungen.landeskirche-hannovers.de).
Die Herausforderung, Weihnachten wegen des Virus in anderen Formen zu begehen, haben wir im letzten Jahr erprobt – und dabei kreative, überraschende, segensreiche Erlebnisse gehabt, evtl. aber auch Enttäuschungen machen müssen. Zwischenzeitlich gab es die Hoffnung, Weihnachten 2021 wieder in größerer Freiheit feiern zu können. Es ist darum doppelt schwer, wieder Entscheidungen unter Unsicherheit treffen zu müssen und sicher nicht leicht, erneut neue Formate vorzubereiten. Wir sind sehr dankbar für die vielfältigen Formen alternativer Gottesdienste, die im letzten Jahr am Ewigkeitssonntag und in der Advents- und Weihnachtszeit gefeiert wurden und ermutigen dazu, diese Formen auch in diesem Jahr zu nutzen.
Material und Ideen zur Gestaltung unterschiedlicher Angebote hat eine landeskirchliche Arbeitsgruppe für Sie zusammengestellt: https://esweihnachtetsehr.wir-e.de.
„Was wollen wir nun hierzu sagen?“ Vielleicht zunächst schweigen und einem Ruf lauschen, wie ihn der Prophet Jeremia gehört hat: „Rufe mich an, so will ich dir antworten und will dir kundtun große und unfassbare Dinge, von denen du nichts weißt.“ (Jer 33, 3). Adventlich klingt das. Auch wenn es noch ein paar Tage dauert, bis wir die erste Kerze anzünden.
Gottes Segen Ihnen persönlich wie auch Ihren Glaubensgeschwistern im Kirchenvorstand oder Leitungsgremium!
Herzliche Grüße, auch im Namen der Mitglieder der Corona-Taskforce
Ihr Ralph Charbonnier
---
Dr. theol. Ralph Charbonnier
Theologischer Vizepräsident
des Landeskirchenamtes Hannover
Rote Reihe 6
30169 Hannover
Tel.: 0511-1241-324