Mit herzlichen Grüßen und einen gesegneten Sonntag
Ihr
Michael Hagen
Superintendent
Ev.-luth. Kirchenkreis Neustadt Wunstorf
Silbernkamp 3
31535 Neustadt
Tel.: 05032 5993
An die Kirchenvorstände und Pfarrämter (über die Superintendenturen)
An die Kirchenkreisvorstände und Superintendenturen
An die Leitungen der landeskirchlichen Einrichtungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Schwestern und Brüder,
„Von Gnade und Recht will ich singen und dir, Herr, Lob sagen.“ (Psalm 101,1). Angesichts arbeitsrechtlicher Regelungen zum Impfstatus von Mitarbeitenden wird es den meisten nicht gleich einfallen, ins Singen zu kommen. Dafür haben wir Verständnis. Angesichts der Notwendigkeit aber, in manchen Bereichen und unter bestimmten Umständen kirchlicher Arbeit den Impfstatus von Mitarbeitenden zu kennen, um andere Menschen vor Infektionen zu schützen, wird es genügen, solche rechtlichen Regeln zu achten und umzusetzen – das gesundheitliche Wohl der Menschen, mit denen wir umgehen, ist uns viel wert.
In der Praxis der Arbeit in Kirchengemeinden und kirchlichen Einrichtungen kommt es immer wieder zu Fragen wie zum Beispiel:
- Dürfen wir als Kirchenvorstand/Arbeitgeber Mitarbeitende nach ihrem Impf- oder Genesenenstatus fragen?
- Hat der Arbeitgeber ein Auskunftsrecht?
- Darf der Arbeitgeber bei Mitarbeitenden, die bei 3G- oder 2G-Veranstaltungen tätig sind, Tests anordnen?
- Wer trägt die Kosten für solche Tests?
- Was ist, wenn sich Mitarbeitende weigern, ihren Impf- oder Genesenenstatus nachzuweisen?
Im Recht gibt es selten kurze Antworten. Meist heißt es, „Es kommt drauf an…“. Das gilt auch hier. Deswegen können wir nicht ganz knapp antworten, haben aber versucht, die Sachlage so ausführlich wie nötig, aber so knapp wie möglich zu schildern.
Im Anhang mailen wir Ihnen hierzu ein Informationsblatt „Arbeitsrechtliche Fragestellungen zum Impf- oder Genesenenstatus und der Testpflicht von Mitarbeitenden in Bezug auf das Coronavirus“. Dieses Informationsblatt ist auch auf der Website der Landeskirche eingestellt: Arbeitsrechtliche-Fragen-zu-Impfstatus-2021-11-05.pdf-250e8c2d6b88e9d7aff739b7c9213868.pdf (landeskirche-hannovers.de)
Darin finden Sie u.a. einen ersten Überblick über die aktuelle Rechtslage zum Frage- und Auskunftsrecht zur Coronaimpfung von Mitarbeitenden und zum Umgang mit Ungeimpften bei 2G- bzw. 3G-Veranstaltungen.
Wir danken Frau Malaika Jakobs (Ref. Arbeitsrecht, Landeskirchenamt der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers) und Herrn Raimund Hirsch (Leiter des Referats für Arbeits- und Dienstrecht, Datenschutz, Landeskirchenamt der Ev.-luth. Landeskirche in Braunschweig) für diese Zusammenstellung der wichtigsten Aspekte aus einer Zusammenschau des Infektionsschutzgesetzes, der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung und der derzeit gültigen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen. Wir müssen damit rechnen, dass manche Regelungen schon in Kürze wieder Änderungen erfahren, da sie z.T. an Voraussetzungen wie das Vorliegen einer „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ geknüpft sind, die bislang nur bis zum 24. Nov. 2021 gilt. Wir werden uns bemühen, dieses Informationsblatt ggf. kurzfristig an neue Rahmenbedingungen anzupassen und aktualisierte Fassungen auf der Website einzustellen.
Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Jakobs (Malaika.Jakobs@evlka.de) und Herr Hirsch (Raimund.Hirsch@lk-bs.de) zur Verfügung.
Wir hoffen, dass diese Hinweise dazu verhelfen, im gemeinsamen Dienst in unserer Kirche Regelungen zu finden, die dem Gesundheitsschutz der Menschen dienen und von allen Beteiligten mit getragen werden können.
Herzliche Grüße, auch im Namen der Mitglieder der Corona-Taskforce
Ihr Ralph Charbonnier