Ab 1. Mai neue Mitarbeitervertretung im Kirchenkreis Neustadt-Wunstorf
vorne v.l.: Frau Hilbich, Frau Degener, Frau Eichhorn, Frau Nottmeier, Frau Kühl
hinten v.l.: Herr Coring-Weidner, Herr Kinscher, Frau Reinke, Frau Flegel
Eine kirchliche Mitarbeitervertretung entspricht dem Personalrat im öffentlichen Dienst. Sie wird alle vier Jahre von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gewählt.
Wir, die Mitarbeitervertretung – MAV – im Kirchenkreis Neustadt-Wunstorf, sind 2016 neu gewählt worden und bestehen aus 9 Mitarbeitervertretern. Wahlberechtigt waren 410 Beschäftigte. Bei der MAV-Wahl haben 188 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Stimme abgegeben. Das entspricht einer Wahlbeteiligung von 47 %.
Grundlage unserer Arbeit ist das gemeinsame Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG) der Konföderation Evangelischer Kirchen in Niedersachsen.
Wir über uns
Was wir tun:
Als Mitarbeitervertretung vertreten wir alle in den Kirchengemeinden und im Kirchenkreis beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegenüber ihren Anstellungsträgern. Wir sind bei allen sozialen, organisatorischen und personellen Angelegenheiten beteiligt, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Dienstgemeinschaft betreffen.
Mitbestimmung bei:
- Einstellung, Anstellung, Kündigung
- Eingruppierung, Höher– und Herabgruppierung, Beförderung
- Versetzung und Abordnung einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters zu einer
anderen Dienststelle
- Regelung der Ordnung in der Dienststelle (Haus– und Betriebsordnung) und Aufstellung
der Grundsätze für das Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Dienst.
- Einführung neuer Arbeitsmethoden
- Grundsätze für die Urlaubsregelung und Überstundenanordnung
Mitberatung bei:
- Außerordentlicher Kündigung
- Kündigung in der Probezeit
- Aufstellung von allgemeinen Grundsätzen für die Bemessung des Personalbedarfs
- Bewertung der Arbeitsplätze